Herber Rückschlag für den Behindertendachverband: Noch Ende Februar dürfen sechs der neuen SBB-Doppelstockzüge in Betrieb gehen. Dies geht aus einer Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
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Damit die Fahrzeiten der SBB gekürzt werden können, benötigt die Schweiz erst ein Hochgeschwindigkeits-Netz (HGV). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vorerst dürfen sechs der neuen SBB-Doppelstockzüge in Betrieb gehen.
  • Dies geht aus einer Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Von den neuen Doppelstockzügen der SBB können sechs Stück am 26. Februar auf der Basis der befristeten Betriebsbewilligung im Fernverkehr eingesetzt werden. Inclusion Handicap, der Dachverband der Behinderten-Organisationen der Schweiz, ist damit einverstanden.

Der Verband hatte im Januar eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht (Nau berichtete). Der Grund: Unbegleitete Reisende mit einer Behinderung stossen gemäss Verband auf zu viele Hindernisse. Deshalb beantragte er, dass bei den noch nicht fertig gestellten Doppelstock-Zügen eine ganze Reihe von Anpassungen vorzunehmen sei.

Aus der aktuellen Zwischenverfügung geht jedoch noch nicht hervor, ob die aufschiebende Wirkung für die noch nicht fertig gebauten Züge entzogen wird. Grundsätzlich dürften diese bis zu einem rechtskräftigen Entscheid in dieser Sache nicht in Verkehr gesetzt werden.

Freiwillige Änderungen

Der SBB zufolge dulde die Inbetriebnahme keinen weiteren Aufschub. Das Unternehmen argumentiert, dass sie auf mindestens 25 Fahrzeuge angewiesen seien, um den Betrieb bis zum Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres stufenweise hochfahren zu können. Inclusion Handicap erhält nun die Gelegenheit, zu diesem Punkt Stellung zu nehmen, bevor das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Einige der bemängelten Punkte wollen die SBB nun von sich aus ändern. Es handelt sich dabei Kennzeichnungen, Leitsysteme mit taktilen Markierungen und Monitore, auf denen Reiseinformationen wiedergegeben werden.

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