Stadt Zürich

Sanija Ameti kündigt in Zürich Rückzug aus der Öffentlichkeit an

Keystone-SDA
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Zürich,

Mit einer Kunstinstallation auf dem Heimplatz in Zürich hat Sanija Ameti ihren Rückzug aus der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Persönlich erschien sie nicht mehr.

Mit einer Kunstinstallation vor dem Kunsthaus in Zürich verabschiedet sich die verurteilte Gemeinderätin Sanija Ameti (parteilos) aus der Öffentlichkeit.
Mit einer Kunstinstallation vor dem Kunsthaus in Zürich verabschiedet sich die verurteilte Gemeinderätin Sanija Ameti (parteilos) aus der Öffentlichkeit. - KEYSTONE/CLAUDIO THOMA

«Würste für die Freiheit» war auf einem kleinen Schild zu lesen, das in Bratwürste auf einem Teller gesteckt war. Daneben stand ein Stuhl. Auf diesem wollte Gemeinderätin Sanija Ameti (parteilos) am Mittwochnachmittag vor dem Kunsthaus eine Rede halten.

Die Medien hatten sich bereits um die kleine Kunstinstallation versammelt. Doch Ameti kam nicht. Am gleichen Tag hatte sie das Bezirksgericht Zürich wegen Verletzung der Glaubensfreiheit zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Ameti stand vor Gericht, weil sie auf ein Bild mit Maria und Jesus geschossen hatte.

Während des Prozesses schwieg sie, kündigte aber an, danach ein Statement auf dem Heimplatz abzugeben. Stattdessen hatte sie ihre Rede für die Öffentlichkeit nun ausgedruckt und zum Mitnehmen auf den leeren Stuhl gelegt.

In ihrem Text an die Öffentlichkeit schrieb sie, dass sie zahlreiche Erfahrungen mit öffentlichen Beschämungen gemacht habe. Als einzigen Ausweg sehe sie «den Tod der öffentlichen Figur»: «Sanija Ameti, die Schweizer Politikerin, die sich selbst verleugnet hat, musste deshalb sterben», schrieb sie.

Damit befreie sie sich von «der Maske der Öffentlichkeit» und lädt die Freiheit ein, sich zu ihr zu setzen. «Der Stuhl bleibt frei, aber der Platz ist für alle gedeckt.» Zu den Gemeinderatswahlen am 8. März tritt Ameti nicht mehr an.

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Kommentare

User #6379 (nicht angemeldet)

Wurde hier nicht übertrieben und Hetzjagd auf eine junge Dame gemacht?

User #4170 (nicht angemeldet)

Mildes Gerichtsurteil. Wäre eine Verwahrung nicht schlauer gewesen? Hehehe. LOL.

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