Ruhezeiten für Fahrer leichter Lieferwagen werden ausgedehnt

Keystone-SDA
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Bern,

Im gewerbsmässigen Strassengüterverkehr sollen sich Fahrer von leichten Lieferwagen analog zum Schwerverkehr an Ruhezeiten halten müssen. Auf eine strengere und vorzeitige Umsetzung der künftigen EU-Vorschriften, also einen «Swiss-Finish», soll der Bundesrat aber verzichten.

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Ein Lieferwagen. (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In diesem Sinne hat der Ständerat am Dienstag oppositionslos eine Motion von Josef Dittli (FDP/UR) überwiesen, nach einer zweiten Beratungsrunde und in der abgeänderten Formulierung des Nationalrates.

Analog zum EU-Mobilitätspaket soll die Schweiz die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für Fahrer von Lieferwagen ab 2,5 Tonnen im Strassengütertransport regeln.

Der Bundesrat kann nun prüfen, wie die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen auf Fahrer von Lieferwagen ab 2,5 Tonnen im gewerbsmässigen Strassengütertransport unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der EU ausgedehnt werden könnten. Dabei soll der Bundesrat gemäss Parlamentsbeschluss den grösstmöglichen Spielraum ausloten, um eine einfache und kostengünstige Lösung zu suchen.

Der Bundesrat beabsichtigt, auch andere Bestimmungen des EU-Mobilitätspakets zu übernehmen. Das EU-Parlament hatte dem Paket im Juli 2020 zugestimmt. Das Abkommen besteht aus einem ganzen Bündel von Massnahmen.

Das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU sieht keine juristische Verpflichtung seitens der Schweiz vor, neue oder revidierte EU-Regelungen in diesem Bereich zu übernehmen.

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