Die Gemeinde von Roggliswil fordert Grundstückseigentümer dazu auf, ihr Land schnellstmöglichst zu bebauen, damit die Ortschaft wachsen kann.
Aussicht über die Gemeinde Roggliswil
Aussicht über die Gemeinde Roggliswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Wichtigste in Kürze

  • Roggliswil fordert Grundstückseigentümer auf, ihr Land zu bebauen oder zu veräussern.
  • Der Grund ist simpel: Die Ortschaft soll wachsen.
  • Und das geht nur, wenn mehr Wohnfläche geschaffen wird.
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Die Gemeindeverwaltung von Roggliswil hat eine klare Botschaft für diejenigen, die eingezontes Bauland besitzen und es nicht nutzen: Es ist Zeit, das Land zu bebauen und so zum Wachstum der Gemeinde beizutragen.

Verdichtung als Notwendigkeit

Im Kanton Luzern ist Bauland ein rares Gut. Viele Gemeinden müssen ihre Bauzonen reduzieren, um den Anforderungen des Raumplanungsgesetzes gerecht zu werden. Dieses Gesetz fordert einen sparsamen Umgang mit dem Boden. So berichtet es das «Zofinger Tagblatt».

Widerstand gegen Reduzierung der Bauzonen

Viele Grundbesitzer und Kommunalpolitiker sind unzufrieden mit dieser Entwicklung. Sie befürchten, dass ihre Ortschaften nicht wie erhofft wachsen können.

Auch Roggliswil gehört zu den betroffenen Gemeinden. Hier wurde kürzlich die Auszonung von vier Hektaren Bauland in die Landwirtschaftszone beschlossen.

Das Dilemma von Roggliswil

Die Sorge des Roggliswiler Gemeinderats liegt jedoch woanders: Viele Eigentümer verkaufen ihr verfügbares Bauland nicht oder bauen es nicht selbst aus.

Roggliswil strebt ein moderates Wachstum an, um den Charme der Kleingemeinde zu bewahren und gleichzeitig finanziell stärker zu werden.

Suche nach neuen Einwohnern

Eine Steuererhöhung wäre eine Möglichkeit, die Finanzkraft zu erhöhen. Aber in Roggliswil ist der Steuersatz bereits höher als in anderen Gemeinden. Daher sucht man lieber nach neuen Einwohnern.

Mögliche Lösung: Kaufrecht für die Gemeinde

Das kantonale Bau- und Planungsgesetz (BPG) gibt den Gemeinden das Recht, Baulandflächen aufzukaufen.

Dies kann geschehen, wenn es im öffentlichen Interesse liegt und ein Verkauf an einen Interessenten nicht zustande kommt.

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