Raser schwänzt Berufungs-Termin – wegen Ferien

    Elena Hatebur
    Elena Hatebur

    Brugg,

    Ein serbischer Raser wurde in Brugg AG zu einer Haftstrafe und dem Landesverweis verurteilt. Die Berufungsverhandlung liess er schleifen – wegen seiner Ferien.

    Raser im Auto
    Wegen mehrerer Geschwindigkeitsübertretungen musste sich ein 27-jähriger Raser vor Gericht verantworten. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein 27-jähriger Serbe raste durch Birr AG, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
    • Das Bezirksgericht Brugg verurteilte ihn zu einer Haftstrafe und verwies ihn aus dem Land.
    • Der Mann legte Berufung ein und tauchte dann nicht auf – weil er in den Ferien war.

    So hatte sich ein Serbe (27) die Spritztouren in seinem BMW wohl nicht vorgestellt.

    Anfang 2021 donnerte er wiederholt mit massiv überhöhter Geschwindigkeit über die Strassen in Birr AG.

    Dass er unter anderem in der Nähe des Schulzentrums Nidermatt raste, lässt seine Fahrten noch abstruser wirken.

    Zwei Monate später machte er auch die Autobahn zu seiner persönlichen Rennstrecke. Dort war er rund 50 Stundenkilometer zu schnell unterwegs, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

    Das Urteil: Landesverweis und Gefängnis

    Wegen seiner Delikte musste sich der Mann im Februar 2024 vor dem Bezirksgericht Brugg AG verantworten.

    Das Gericht verurteilte ihn zu einer 30-monatigen teilbedingten Freiheitsstrafe und einer Busse von 2500 Franken. Die Verfahrenskosten muss der Beschuldigte zu 90 Prozent selbst übernehmen, so die Zeitung.

    Doch es kommt noch härter: Der selbsternannte «Rennfahrer» muss die Schweiz für vier Jahre verlassen.

    Der Landesverweis soll auch im Schengener Informationssystem eingetragen werden. Die Einreise im gesamten Schengenraum bleibt ihm damit verwehrt.

    Ferien statt Berufungsverhandlung

    Doch der Serbe legte beim Obergericht Berufung ein. Er verwies auf ein Video, das den Tacho des Autos bei 147 Stundenkilometern zeigt. Die Person im Video sei nicht zu erkennen. Er sei es jedenfalls nicht, so der 27-Jährige.

    Die bedingte Geldstrafe und die Busse von 2500 Franken sah er ein. Vom Landesverweis und dem Vorwurf der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung sei jedoch abzusehen.

    Bist du schon einmal zu schnell gefahren?

    Folglich setzte das Gericht eine Berufungsverhandlung für den 12. August an. Doch der Mann hatte für den Sommer andere Pläne. Zum Termin erschien er nicht — weil er in den Ferien war.

    Das Obergericht zeigte sich verärgert. Wie die Zeitung berichtet, wurde die Verhandlung anschliessend ohne den Mann durchgeführt.

    Gericht mildert Strafe

    Der Berufungsantrag hat dem Serben — trotz der Ferienabwesenheit — offensichtlich doch eine mildere Strafe beschert.

    Die Busse wurde schlussendlich auf 1000 Franken gesenkt, der Landesverweis wurde vom Obergericht aufgehoben. Der Grund: Der Mann sei in der Schweiz geboren und aufgewachsen, er habe nie in einem anderen Land gelebt.

    Von einem hohen privaten Interesse des Beschuldigten an einem Verbleib in der Schweiz sei deshalb auszugehen.

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