Zwei «Quäl-Eltern forderten vom Zürcher Obergericht tiefere Strafen. Den Schuldspruch bestritten sie hingegen aber nicht.
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Das Zürcher Obergericht. (Archiv) - keystone

Zwei «Quäl-Eltern» haben am Obergericht Zürich tiefere Strafen gefordert. Den Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung der Tochter des 44-Jährigen bestritten der Vater und die Stiefmutter am Donnerstag aber nicht.

Das Obergericht zweifelte wegen der anerkannten Schuldsprüche an, ob die Forderung der Anwälte nach tieferen Strafen überhaupt legitim ist. Der Prozess wird dennoch mit den Plädoyers fortgesetzt. Die Anwälte bestreiten die Glaubhaftigkeit eines Teils der Aussagen der Tochter. Das Bezirksgericht habe sich einseitig auf ihre Aussagen gestützt.

Die Beschuldigten äusserten sich am Donnerstag nicht zu den Vorwürfen. Der 44-Jährige sagte gar, er sei «zu nervös», um jegliche Aussagen zu machen.

Fünf Jahre Freiheitsstrafe

Die Vorinstanz hatte von einem «Erziehungs- und Strafsystem» gesprochen. Die Beschuldigten waren zu je fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Vater, ein Deutscher, kassierte auch eine Landesverweisung von zehn Jahren, die er ebenfalls anfechten lässt.

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