Vier Menschen wollen 100 Hektaren Land bei der Grossen Scheidegg in Grindelwald BE in Besitz nehmen. Ihr Vorhaben scheiterte jedoch.
Grosse Scheidegg
Die über 100 Hektaren Land gehören bereits seit Jahrhunderten zu den Bergschaften von Grindelwald. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Vier Personen wollen 100 Hektaren Land zwischen Grindelwald und Meiringen an sich reissen.
  • Ihr Plan scheiterte, weil es sich nicht um «aneignungsfähiges Land» handelt.
  • Eine Aneignung des Landes ist nur bei einem Nachweis der Rechtsansprüche möglich.
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Vier Privatleute haben es auf ein berühmtes Stück Land abgesehen: mehr als 100 Hektaren zwischen Grindelwald und Meiringen auf der Grossen Scheidegg. Die vier Personen glauben einen Weg gefunden zu haben, um dieses Land für sich beanspruchen zu können.

Sie sind davon überzeugt, dass das Gebiet zwischen Loichbiel und Schwand an beiden Seiten der Grossen Scheidegg herrenlos ist. Und dass eine einfache Aneignungserklärung ausreicht, um das Land in Besitz nehmen zu können. Darüber berichtet der «Bund».

Im Dezember 2022 erklärten sie ihren Plan nach Besitznahme des Landes und forderten einen Eintrag im Grundbuchamt Oberland. Dieses übermittelte sie jedoch an das Amt für Gebäude und Grundstücke der kantonalen Baudirektion.

Grindelwald
Vier Privatleute wollen zwischen Grindelwald und Meiringen mehr als 100 Hektaren Land in Besitz nehmen.
Grosse Scheidegg
Sie sind davon überzeugt, dass das Gebiet herrenlos ist. Die vier denken, eine einfache Aneignungserklärung reicht aus, um das Land in Besitz nehmen zu können.
Grosse Scheidegg
«Es ist nicht möglich, sich dieses Land einfach so anzueignen», so Daniel Conca vom Amt für Gebäude und Grundstücke.
Berner Oberland
Abgesehen vom Konflikt der Grossen Scheidegg ist im Berner Oberland unklar, wem Gipfel, Gletscher, Wasser und Geröllhalden gehören.

Im Frühjahr 2023 werden die Hoffnungen der Aneignungswilligen zerschlagen: Das Amt lehnt den Antrag ab. Der Grund: Bei der betroffenen Fläche handle es sich nicht um «aneignungsfähiges Land». Zukünftige Anfragen würden nur bearbeitet, wenn Nachweise von Privateigentum vorgelegt werden.

Mit dieser Entscheidung waren die vier Personen aber nicht einverstanden.

Es folgte eine Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern. Die zuständige Person des Kantons lehnte ein Beschwerdegespräch jedoch ab.

Zudem wurde die Frist für die Einreichung einer solchen Beschwerde überschritten.

Herrenloses Land ist nicht gleich Land, das herrenlos geworden ist

Solche Vorhaben dürften auch künftig kaum Aussicht auf Erfolg haben: Herrenloses Land ist nämlich nicht gleichzusetzen mit Grundstücken, die bereits im Grundbuch eingetragen wurden und aufgrund Aufgabe herrenlos geworden sind.

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Daniel Conca vom Amt für Gebäude und Grundstücke erklärt beim «Bund»: «Es ist nicht möglich, sich dieses Land einfach so anzueignen.» Nur wenn eine Privatperson Nachweise für ihre Rechtsansprüche erbringen könne, wäre dies möglich.

Markus Roth, Präsident der Bergschaft Scheidegg, stellt klar: «Es gibt hier gar kein herrenloses Land, das sich jemand aneignen könnte.» Er findet den Plan der vier Personen «gspässig». Die über 100 Hektaren Land gehören schliesslich bereits seit sehr langer Zeit zu den Bergschaften von Grindelwald.

Abgesehen von diesem Konflikt ist im Berner Oberland unklar, wem Gipfel, Gletscher, Wasser und Geröllhalden gehören. Dies ist eine Frage, die sich Bergschaften, Bäuertgemeinden und Einwohnergemeinden stellen. Gemäss Daniel Conca werden die Grenzen bei dieser Angelegenheit durch Dokumente geregelt.

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