Der Schweizer Presserat klopft der Basler Zeitung auf die Finger. Die BaZ habe journalistische Regeln nicht eingehalten.
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Das Logo der Basler Zeitung am Gebäude an der Hochbergerstrasse in Basel. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Presserat kritisiert die Basler Zeitung wegen Verstössen.
  • Dabei ging es um einen Streit des Basler Unispitals und drei Krankenkassen.
  • Die BaZ hat Unwahrheiten verbreitet.

Der Schweizer Presserat hat die «Basler Zeitung» (BaZ) für einen mehrfachen Verstoss gegen die journalistischen Pflichten gerügt. Im konkreten Fall ging es um einen Bericht über einen Streit zwischen dem Universitätsspital Basel und drei Krankenkassen zur Höhe der Spitaltarife.

In dem am 7. Juni 2018 veröffentlichten Frontaufmacher mit dem Titel «Tarifstreit auf Kosten der Patienten» warf die Zeitung den Krankenkassen vor, Privatversicherte müssten am Unispital Basel ihre Behandlung teilweise selber bezahlen. Sie müssten für Behandlungskosten aufkommen, obwohl sie die vollen Prämien zahlten.

Die Krankenkasse Concordia sei in der Folge an den Presserat gelangt. Sie habe sämtliche Vorwürfe bestritten: Sie seien schlicht falsch.

Der Presserat stellte nun fest, dass die Anschuldigungen in Bezug auf die Krankenkasse Concordia nicht zutrafen. Die BaZ habe sich nicht an die Wahrheitspflicht gehalten. Zudem habe sie es versäumt, die Concordia zu den schweren Vorwürfen anzuhören.

Der Presserat nahm auch mit Befremden zur Kenntnis, dass sich die BaZ zur Beschwerde der Krankenkasse nicht geäussert hat. Die Redaktion habe damit zum wiederholten Mal ihre Stellung in Beschwerdeverfahren vor dem Presserat geschwächt, indem sie ihre Sicht nicht dargelegt habe. Der Presserat empfiehlt der Zeitung, künftig ihre Rechte in Beschwerdefällen wahrzunehmen.

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