Die Autoren hatten laut Presserat teils Informationen verschwiegen, unlauter recherchiert oder einseitige Aussagen als Tatsachen dargestellt
Presserat
Beschwerden gegen mehrere Medien wurden vom Presserat gutgeheissen. (Symbolbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Einige Beschwerden gegen mehrere Medien wegen fehlerhafter Texte wurden gutgeheissen.
  • Darunter sind Lokalzeitungen, die «Sonntagszeitung» oder der «Gesundheitstipp».

Der Presserat hat Beschwerden gegen mehrere Medien wegen fehlerhafter Texte gutgeheissen. Die Autoren hatten teils Informationen verschwiegen, unlauter recherchiert oder einseitige Aussagen als Tatsachen dargestellt, wie aus den am Dienstag veröffentlichten Stellungnahmen hervorging.

In den Lokalzeitungen «Wohler Anzeiger», «Bremgarter Bezirks-Anzeiger» und «Der Freiämter» fehlten Angaben in einer Grafik zu einer Umfrage vor einer Abstimmung über ein kantonales Steuergesetz.

Laut Presserat hätte im Vorfeld des Urnengangs zwingend die Zahl der Befragten und die Frage, ob es sich um eine repräsentative Stichprobe handelte, angegeben werden müssen. Beide Infos seien für das Verständnis notwendig.

Der Presserat rügte auch die «Sonntagszeitung», weil einer ihrer Journalisten seinen Beruf verschleierte, als er über Probleme zwischen ukrainischen Flüchtlingen und Gastfamilien recherchierte. Er hatte Aussagen aus einer privaten Chatgruppe auf Facebook zitiert, ohne sich als Journalist erkennen zu geben. Die Selbsthilfegruppe hatte nicht gewusst, dass ihre Äusserungen verwendet werden würden.

«Gesundheitstipp» verstiess laut Presserat gegen Wahrheitspflicht

Gegen die Wahrheitspflicht verstiess nach Ansicht des Presserats der «Gesundheitstipp», als er Interventionen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) unter dem Titel «Kesb: Wildwest-Methoden im Baselbiet» thematisierte. Der Einstieg des Artikels sei nicht korrekt gewesen, auch wenn spätere Textpassagen differenzierter gewesen seien und am Ende auch die Sicht der Kesb erwähnt worden sei. Da am Anfang Schilderungen eines emotionalen Ehemanns als Tatsache dargestellt worden seien, sei bei der Leserschaft ein falscher Eindruck vom Vorgehen der Behörde entstanden, erklärte der Presserat.

Eine Beschwerde teilweise gutgeheissen hat der Presserat gegen das Onlineportal von «20 Minuten» nach einer Verletzung der Privatsphäre von mutmasslichen Russen. Das Portal zeigte sie in einem Artikel mit dem Titel «Diese zehn Männer haben in Butscha gemordet und gefoltert» im Bild. Das private Interesse der Abgebildeten müsse höher gewertet werden als das öffentliche Interesse an einem identifizierenden Bericht, schrieb der Presserat. Selbst wenn eine Behörde Namen zur Publikation freigebe, müssten Medienschaffende prüfen, ob eine Namensnennung gerechtfertigt sei. Sie sollten nicht reflexartig publizieren, was Behörden freigeben.

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