Presserat heisst Beschwerde gegen «SonntagsZeitung» teilweise gut
Presserat rügt «SonntagsZeitung» für falsche Angaben zu Pubertätsblockern.

Eine Beschwerde gegen die «SonntagsZeitung» wegen Falschinformation zu sogenannten Pubertätsblockern ist vom Presserat teilweise gutgeheissen worden. In einem Artikel machte die Zeitung eine falsche Angabe. In allen übrigen Punkten wurde die Beschwerde abgewiesen.
Eine Beschwerdeführerin habe moniert, dass ein Artikel der Wochenzeitung über die Behandlung von Kindern, die sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, die Wahrheitspflicht in mehreren Punkten missachtete und diskriminierende Passagen vorweise. Das teilte der Presserat am Freitag mit.
Fehlinformationen im Detail
Der Presserat gab der Beschwerde gegen den Text aber nur in einem Punkt recht. Die Behauptung, in Grossbritannien sei die Abgabe von Pubertätsblockern an Jugendliche verboten worden, war falsch und verstiess gegen die Wahrheitspflicht. Der Presserat beurteilte diesen Umstand als journalistische Unzulänglichkeit. In allen übrigen Punkten wurde die Beschwerde abgewiesen, hiess es in der Medienmitteilung.
In dem Artikel über die Behandlung von Kindern mit Geschlechtsdysphorie stellte die Zeitung fest, dass die Zahl solcher Fälle stark zunehme. Dies sei problematisch, weil die entsprechende Diagnose heute zu wenig gründlich erfolge und die häufig verschriebene Therapie mit Hormonblockern schädlich sein könne.