Premiere: Beifahrer in der Schweiz wegen Raserei verurteilt

Elena Hatebur
Elena Hatebur

Schaffhauserland,

In Schaffhausen wird nicht ein Autolenker, sondern sein Beifahrer wegen eines Raserdelikts verurteilt. Es ist ein Novum in der Schweizer Justizgeschichte.

Raserei Beifahrer
Erstmals wurde in der Schweiz nicht ein Autolenker, sondern dessen Beifahrer wegen Raserei verurteilt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz wurde erstmals nicht ein Autolenker, sondern sein Beifahrer wegen Raserei verurteilt.
  • Es handelte sich damals um eine Probefahrt des amerikanischen Autoherstellers Tesla.
  • Die Kinder des Kaufinteressenten befanden sich während der Fahrt auf der Rückbank.

Die Solenbergstrasse im Schaffhauser Herblingen-Quartier liegt eigentlich in einer 50er-Zone. Einen Tesla-Fahrer hält das vor rund neun Jahren allerdings nicht davon ab, gleich mehrfach aufs Gaspedal zu treten.

Mit 98, 119 und schliesslich 133 Stundenkilometern rast er an den Wohnhäusern vorbei, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Hast du schon mal eine Geschwindigkeitsbusse erhalten?

Als ihn die Polizei nach Hinweisen aus der Nachbarschaft wenig später anhält, bietet sich den Einsatzkräften ein ungewöhnliches Bild: Auf der Rückbank sitzen drei Kinder, das jüngste angeschnallt im Kindersitz. Auf dem Beifahrersitz: Ein Autoverkäufer.

Ausgerechnet dieser wurde nun verurteilt. Dass nicht der Fahrer, sondern der Beifahrer schuldig gesprochen wird, ist gemäss der Zeitung ein Novum in der Schweizer Rechtsprechung.

«Ier chönd ruhig mal de Fuess voll abedrucke»

Entscheidend für den Schuldspruch der Schaffhauser Justiz und später auch des Bundesgerichts war der besondere Hintergrund der Fahrt. Bei der Spritztour handelte es sich nämlich um eine Probefahrt, wie die Zeitung berichtet.

Der amerikanische Autohersteller Tesla hatte an diesem Tag ein Test-Event organisiert. Während der Fahrt filmten die Kinder des Kaufinteressenten das Geschehen mit ihren Handys.

Eine Tatsache, die dem Autoverkäufer im Nachhinein massiv zum Verhängnis wurde.

«Ier chönd ruhig mal de Fuess voll abedrucke», soll er den Familienvater aufgefordert haben. «Nöd so beschlünige, sondern voll abe.» Zusätzlich aktivierte er den sogenannten «Ludicrous-Modus», der die volle Beschleunigungsleistung des Fahrzeugs freigibt.

Den Kindern gab er vor dem dritten Gasmanöver den Tipp, geradeaus zu schauen. «Süsch hender nachher Nackeweh», erklärte er.

Autolenker kommt glimpflich davon

Vor Gericht hielten seine Argumente nicht stand. So argumentierte der Autoverkäufer, er habe lediglich die enorme Beschleunigung des Fahrzeugs demonstrieren wollen. Auch sein Einwand, den Tacho gar nicht gesehen zu haben, überzeugte die Richter nicht.

Das Gericht verurteilte ihn wegen einer «qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung» zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Der Fahrer kam vergleichsweise glimpflich davon. Er wurde lediglich wegen einer «groben Verkehrsregelverletzung» schuldig gesprochen.

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Kommentare

Luxy-1

Eigentlich hätten gleich Beiden die Fahrerlaubnisse entzogen werden sollen. Wie verantwortungslos kann man eigentlich sein?

User #4708 (nicht angemeldet)

Hierzulande werden zu viele bedingte Strafen ausgesprochen.

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