Wie das Bundesgericht nun entschieden hat, wird das mutmassliche Gemälde von Leonardo Da Vinci «Portrait der Isabella d'Este» nicht an Italien ausgehändigt.
«Portrait der Isabella d'Este»
Das «Portrait der Isabella d'Este» wird nicht den italienischen Behörden übergeben. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bild der «Isabella d'Este» wird nicht den italienischen Behörden übergeben.
  • Die hat das Bundesgericht entschieden.
Ad

Das im Februar 2015 in der Schweiz beschlagnahmte Bild «Portrait der Isabella d'Este» wird nicht den italienischen Behörden übergeben. Es fehlt an den gesetzlichen Grundlagen dafür, hat das Bundesgericht entschieden. Das Gemälde wurde mutmasslich von Leonardo Da Vinci gemalt.

Die Eigentümerin des Bildes hatte gegen die Herausgabe des Werkes an Italien eine Beschwerde eingereicht. Nun wurde diese gutgeheissen.

Von einem italienischen Gericht wurde die Eigentümerin wegen unbewilligter Ausfuhr des Bildes rechtskräftig verurteilt: eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Italien stellte deshalb ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz, in dem es um die Herausgabe des Bildes bat.

Das Bundesstrafgericht wies eine Beschwerde der Eigentümerin ab, worauf die Frau ans Bundesgericht gelangte. Das höchste Schweizer Gericht hält fest, dass das Gesuch um Rechtshilfe abgewiesen und die Beschlagnahme aufgehoben werden muss.

Grund dafür ist, dass der vorliegende Sachverhalt in der Schweiz nicht strafbar ist. Und damit sind die Voraussetzungen für die Rechtshilfe nicht erfüllt, schreibt das Bundesgericht.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtGericht