Versicherungsverbände wehren sich gegen die Einführung der Herzchirurgie am St. Galler Kantonsspital.
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Das Kantonsspital St. Gallen. (Archivbild) - Kantonsspital St.Gallen

Die beiden Krankenversicherer-Verbände Curafutura und Santésuisse haben beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Einführung der Herzchirurgie am St. Galler Kantonsspital eingereicht. Sie hat aufschiebende Wirkung. Die Möglichkeit für eine solche Beschwerde gibt es erst seit 2024.

Am 21. März hatten Regierungsmitglieder der Kantone St. Gallen und beider Appenzell die gemeinsam erarbeitete Spitalliste vorgestellt. Sie enthielt den Leistungsauftrag für das St. Galler Kantonsspital, in Kooperation mit dem Universitätsspital Zürich und dem Zürcher Stadtspital Triemli eine eigene Herzchirurgie aufzubauen. Die Regierungen argumentierten damals mit einer regionalen Unterversorgung in der Ostschweiz.

Krankenkassen stellen Pläne infrage

Nun sind diese Pläne in Frage gestellt. Curafutura und Santésuisse reichten «als klares Signal» dagegen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde ein. So heisst es in der Mitteilung vom Dienstag.

Sie wollen damit erreichen, «dass dem Kantonsspital die Leistungsaufträge wieder entzogen werden» oder dass der Entscheid zur Neubeurteilung wegen einer «unvollständigen Sachverhaltsermittlung» zurückgewiesen wird. Die Beschwerde habe eine aufschiebende Wirkung, erklärte Curafutura-Sprecherin Simone Hinnen auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone- SDA. Damit kann der Ausbau der Herzchirurgie nicht starten, bis die Frage gerichtlich geklärt ist.

«Unverständliche» Entscheidung

Es sei «unverständlich», dass das Kantonsspital einen neuen Leistungsauftrag erhalte, obwohl die Dichte an Herzzentren in der Schweiz bereits heute nahezu doppelt so hoch sei wie in den Nachbarländern. So argumentieren die Verbände. Es brauche keine weiteren Kapazitäten.

Die drei Regierungen hätten die Interessen der Spitalleitung stärker gewichtet als die «Sorgen der Prämienzahlenden, die den Leistungsausbau berappen müssen». Die Versorgung sei auch ohne St.Galler Herzchirurgie gewährleistet. In einer maximal einstündigen Fahrzeit könnten das Herz-Neuro-Zentrum Bodensee in Münsterlingen TG oder in Zürich die Klinik Hirslanden, das Universitätsspital oder das Stadtspital Triemli erreicht werden.

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