Persönliche Schutzausrüstung: Seit 21. April gelten neue Regeln
Am 21. April endete die Übergangsfrist der EU für die persönliche Schutzausrüstung. Seitdem sind die Anforderungen neu geregelt.

Das Wichtigste in Kürze
- Seit 21. April muss die neue PSA-Verordnung umgesetzt werden.
- Die Neuerungen sind primär für Hersteller, Importeure und Händler wichtig.
Seit rund einer Woche muss die neue Verordnung zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) der EU angewendet werden. Die Übergangsfrist der Verordnung endete am 21. April. Die Neuerungen sind vor allem für Hersteller, Importeure und Händler wichtig.

Persönliche Schutzausrüstung: Sicherheitsniveau bleibt gleich
«Die Verordnung definiert neue Anforderungen für das Inverkehrbringen von PSA», sagt Professor Frank Werner zum «Swiss Safety Centre». Er ist Leiter des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstung der DGUV. Die Verordnung führt so zu einheitlichen Festlegungen für den Markt.
«Die neuen Anforderungen ändern jedoch nicht das Sicherheitsniveau», so Werner. Alte Schutzausrüstungen müssen also nicht eingetauscht werden.