Parlamentskommissionen pochen auf schnellere Landesverweisungen

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Bern,

Das Parlament will bei leichten, aber eindeutigen Fällen Landesverweisungen per Strafbefehl zulassen. Weil sich der Bundesrat mit der Umsetzung dieser Forderung Zeit lässt, wollen die zuständigen Kommissionen beider Räte nun selber handeln.

Der Nationalrat möchte künftig bei leichten, aber eindeutigen Fällen Landesverweisungen per Strafbefehl zulassen. (Symbolbild)
Der Nationalrat möchte künftig bei leichten, aber eindeutigen Fällen Landesverweisungen per Strafbefehl zulassen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Anordnung einer Landesverweisung gegenüber Ausländern ohne Aufenthaltsrecht solle auch im Strafbefehlsverfahren oder durch die Migrationsbehörde ermöglicht werden, fordert die parlamentarische Initiative der Rechtskommission des Ständerats. Diese hatte sie mit Stichentscheid von Präsident Andrea Caroni (FDP/AR) eingereicht.

Die Schwesterkommission des Nationalrates (RK-N) hat dem Ansinnen nun ebenfalls zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Ihr Entscheid fiel mit 16 zu 8 Stimmen. Damit kann die Rechtskommission des Ständerates eine Vorlage ausarbeiten.

Einen ähnlichen Auftrag hat auch der Bundesrat, seit die Räte 2019 und 2021 zwei entsprechende Motionen überwiesen haben, die einen konsequenten Vollzug von Landesverweisungen fordern. Der Bundesrat hat dazu bisher aber keine Umsetzungsvorlage vorgelegt.

Die Befürwortenden von schnelleren Verfahren argumentieren, dass mit Landesverweisungen durch Strafbefehl eine Anklage vor Gericht nicht mehr zwingend erforderlich sei. Dadurch werde die Justiz entlastet.

Der Bundesrat stellte sich verschiedentlich gegen einfachere Verfahren der Landesverweisung. Ein Strafbefehl sei für eine Landesverweisung nicht geeignet, machte er geltend. Das schriftliche Verfahren sei nur bei weniger schweren Straftaten und entsprechend tiefen Sanktionen anwendbar.

Kommentare

User #6429 (nicht angemeldet)

Straffällige Ausländer und abgewiesene Asylbewerber sofort Ausschaffen, heisst ins nächste Flugzeug in Richtung Herkunftsland

User #1764 (nicht angemeldet)

in der Schweiz ist man als krimineller Ausländer geschützt und muss sich keine Sorgen machen bezüglich Wegweisung. Denn es gilt immer die Härteklausel.

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