In der Schweiz gibt es zu wenig Spenderorgane. Eine Initiative will deshalb die Widerspruchslösung. Die Ethikkommission lehnt die automatische Organspende ab.
Organspende Widerspruchslösung
Ein Aufkleber mit der Aufschrift "Human Organ For Transplant" klebt auf einer Transportkühlbox für Spenderorgane. (Archiv) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wer in der Schweiz seine Organe spenden will, muss seine Zustimmung geben.
  • Eine Initiative fordert deshalb nun die Widerspruchslösung.
  • Für die Ethikkommission sind beide Ansätze unbefriedigend.

Weil es in der Schweiz zu wenig Spenderorgane gibt, wurde eine neue Initiative lanciert. Die geltende Zustimmungsregel hilft kaum, weil Angehörige Verstorbener die Verantwortung scheuen. Die Initiative will jeden zum Spender machen, der nicht widerspricht. Die Ethikkommission des Bundes findet beides unbefriedigend.

Der Vorschlag der Kommission: Personen sollen regelmässig aufgefordert werden, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und anzugeben, ob sie ihre Organe spenden wollen oder nicht.

Organspende Widerspruchsregelung
Die Initianten der Organspende-Initiative vor dem Bundeshaus im März. - Keystone

Diese sogenannte Erklärungsregelung, die eine klare Erklärung des Spendewillens beinhaltet, trage dem Selbstbestimmungsrecht am besten Rechnung. Es komme nämlich seltener zu unklaren Fällen und die Angehörigen würden entlastet, schreibt die NEK in einer Mitteilung vom Montag. Die Ethikkommission verglich für ihre Stellungnahme verschiedene Modelle der Einwilligung in die Organspende.

In der Schweiz ist die Entnahme von Organen nach dem Tod nur mit Einwilligung zulässig. Bei dieser Zustimmungsregelung dürfen Organe nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person einer Spende ausdrücklich zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.

Unbefriedigender Status quo

Laut NEK ist die heutige Situation unbefriedigend. Denn obwohl die Bevölkerung der Organspende mehrheitlich positiv gegenübersteht, äussern nur wenige ihren Willen explizit. Oft würden die Angehörigen die Last der Entscheidung tragen und schliesslich nicht genügend Organe zur Verfügung stehen.

Die Organspende-Initiative, die im Frühling zustande gekommen ist, will das Problem mit einer Widerspruchsregelung lösen. Die Initiative verlangt, dass jede Person Organspender wird, die sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat.

Bei der Widerspruchsregelung sieht die Ethikkommission den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen in Gefahr. Deshalb hat sich die Ethikkommission für ein drittes Modell entschieden: Das Erklärungsmodell.

Personen sollen regelmässig aufgefordert werden, sich mit dem Thema der Organspende zu beschäftigen und allenfalls zu einer Erklärung verpflichtet werden. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung muss laut Kommission noch diskutiert werden.

Mehr Spendereinträge erwartet

Die grundsätzlich positive Einstellung der Bevölkerung zur Organspende soll zu mehr Einträgen in das Spenderegister führen. Dies hofft die Kommission. Zudem glaubt die Kommission, dass dieses Modell am besten das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende fördert.

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