Das St. Galler Kantonsgericht hat einen Zeltbauer und einen Bauführer vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.
Ifo Institut für Wirtschaftsforschung
Der Helm eines Bauarbeiters. (Symbolbild) - Keystone

Das St. Galler Kantonsgericht hat einen Zeltbauer und einen Bauführer vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Es ging um einen Unfall in einem Zelt an der Olma 2012, bei dem ein Mann schwer verletzt worden war.

Der Olma-Besucher war in einem zweistöckigen Festzelt im Gedränge gegen die Zeltwand gedrückt worden. Eine Blache gab nach, und der Mann stürzte dreieinhalb Meter in die Tiefe. Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte 2015 den verantwortlichen Zeltbauer und einen Bauführer und Mitarbeiter der Baubewilligungsbehörde.

Gegen ihre Verurteilung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung erhoben der Zeltbauer und der Bauführer Einsprache, so dass sich das Kantonsgericht am Mittwoch mit dem Fall befassen musste. Die Beschuldigten betonten, sie hätten das Zelt vorschriftsgemäss gesichert.

Seltsam sei, dass bei der Absturzstelle ein Stück Boden gefehlt habe, das nie wieder aufgetaucht sei, sagten die Beschuldigten. Es müsse von jemandem im Nachhinein entfernt worden sein. Beim Bau des Zeltes sei der Boden vollständig, die Blache gespannt und befestigt gewesen.

Das Kantonsgericht hob mit seinem am Freitag bekannt gegebenen Entscheid das erstinstanzliche Urteil auf. Es sprach die beiden Beschuldigten frei. Die Kosten für die Gerichtsverfahren von je rund 8000 Franken trägt der Staat. Beide Männer erhalten für ihre private Verteidigung eine Entschädigung.

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