Obwaldner Schuldenbremse bleibt vorerst unangetastet

Keystone-SDA Regional
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Obwalden,

Dem Kanton Obwalden droht erneut ein gesetzeswidriges Budget. Der Kantonsrat hat es am Donnerstag vorerst abgelehnt, die Fesseln der Schuldenbremse zu lockern, um künftige Investitionen zu stemmen.

Das Obwaldner Rathaus.
Das Obwaldner Rathaus. - Keystone

Den Nachtrag im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) wies der Kantonsrat einstimmig an die Regierung zurück. Diese hatte mit der Vorlage die Schuldenbremse lockern wollen, die verlangt, dass Investitionen über fünf Jahre hinweg vollständig selbst finanziert werden müssen.

Neu wäre nur noch das Budgetjahr massgebend gewesen. Und der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen hätte im Voranschlag dann mindestens 100 Prozent betragen müssen, wenn die Nettoverschuldung höher als 80 Prozent des Fiskalertrages wäre.

Bereits für das Budget 2019 hatte der Kantonsrat die Schuldenbremse ausgehebelt, um einen Aufwandüberschuss von 11,5 Millionen Franken durchwinken zu können - bei der Erfolgsrechnung greift die Schuldenbremse, wenn das Defizit höher als 3 Prozent der Steuereinnahmen beträgt. Die Rede war damals von einem «Übergangsbudget».

Nun muss das Parlament voraussichtlich auch 2020 ein Budget verabschieden, das die Schuldenbremse nicht erfüllt. Das sei vertretbar, weil das FHG nächstes Jahr umfassend revidiert werde, begründete Dominik Rohrer, Präsident der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GPRK), den Rückweisungsantrag. Man lasse den Zwischenschritt nun aus, um noch offene Fragen zu klären.

So sei nämlich etwa noch unklar, was passiere, wenn die Verschuldung zu hoch sei. Auch würde für die Gemeinden weiterhin die aktuelle Regelung gelten, während der Kanton aus der Not heraus für sich die Schuldenbremse anpasse. «Es ist noch nicht ausgegoren», sagte Rohrer.

Sämtliche Fraktionen stellten sich hinter die Rückweisung. Es brauche mehr Zeit, sagte die CSP. Alle Fraktionen müssten sich heute dazu bekennen, dass sie einem nicht gesetzeskonformen Budget zustimmen werden, forderte die SP. Ein solches Aussetzen der Schuldenbremse für ein weiteres Jahr akzeptierte die SVP. Eine aktuell mögliche Verschuldung von 80 Millionen Franken ohne Ablaufdatum oder Plan, wie man wieder aus den Schulden herauskomme, lehnte sie aber ab.

Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser stellte sich nicht gegen die Rückweisung. Man werde nun umgehend einen Projektauftrag ans Finanzdepartement erteilen. Dabei soll insbesondere auch die Gleichbehandlung der Gemeinden miteinbezogen werden. Die neue Vorlage dürfte im Sommer 2020 in die Vernehmlassung gehen und im Herbst 2020 im Kantonsrat diskutiert werden.

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