Obergericht des Kantons Zürich zieht Busse zurück

Andrea Schweizer
Andrea Schweizer

Zürich,

Ein Zürcher Porsche-Fahrer wurde wegen «vorsätzlichen Verursachens von vermeidbarem Lärm» angeklagt. Das Obergericht des Kantons Zürich zieht die Busse zurück.

obergericht des kantons zürich
Das Obergericht des Kantons Zürich hat die Busse wegen Lärmbelästigung eines Porsche-Fahrers zurückgezogen. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Porsche-Fahrer wurde wegen «Lärmbelästigung» zu einer Geldstrafe verurteilt.
  • Das Obergericht des Kantons Zürich hat die Busse nun zurückgezogen.
  • Es galt der Vorsatz «im Zweifel für den Angeklagten».

«In dubio pro reo» – «Im Zweifel für den Angeklagten», dies dachte sich auch das Obergericht des Kantons Zürich. Dieses zog nun nämlich eine erhobene Busse gegen einen Zürcher Porsche-Fahrer zurück.

Wie das Portal «Law-News» berichtet, wurde die Geldstrafe wegen «vorsätzlichen Verursachens von vermeidbarem Lärm» ausgestellt. An der gemeinsamen Ausfahrt durch Zürich waren allerdings drei Porsche-Fahrer beteiligt, weswegen eine Schuldzuweisung unmöglich war.

Der vom Stadtrichteramt verurteilte Lärmverursacher erhob Einsprache gegen die Busse. Diesem Antrag wurde schliesslich auch vom Obergericht stattgegeben.

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