Obergericht des Kantons Zürich zieht Busse zurück
Ein Zürcher Porsche-Fahrer wurde wegen «vorsätzlichen Verursachens von vermeidbarem Lärm» angeklagt. Das Obergericht des Kantons Zürich zieht die Busse zurück.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Porsche-Fahrer wurde wegen «Lärmbelästigung» zu einer Geldstrafe verurteilt.
- Das Obergericht des Kantons Zürich hat die Busse nun zurückgezogen.
- Es galt der Vorsatz «im Zweifel für den Angeklagten».
«In dubio pro reo» – «Im Zweifel für den Angeklagten», dies dachte sich auch das Obergericht des Kantons Zürich. Dieses zog nun nämlich eine erhobene Busse gegen einen Zürcher Porsche-Fahrer zurück.
Wie das Portal «Law-News» berichtet, wurde die Geldstrafe wegen «vorsätzlichen Verursachens von vermeidbarem Lärm» ausgestellt. An der gemeinsamen Ausfahrt durch Zürich waren allerdings drei Porsche-Fahrer beteiligt, weswegen eine Schuldzuweisung unmöglich war.
Der vom Stadtrichteramt verurteilte Lärmverursacher erhob Einsprache gegen die Busse. Diesem Antrag wurde schliesslich auch vom Obergericht stattgegeben.