Nach dem Scheitern des neuen Jagdgesetzes an der Urne soll eine Revision der Jagdverordnung einen leichteren Abschuss von räuberischen Wölfen erlauben.
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Ein Wolf. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die SVP ist für eine Lockerung des Wolfschutzes.
  • Die SP sowie die Grünen fordern eine massive Stärkung des Herdenschutzes.

Für die SVP ist die Schadenschwelle für einen Wolfsabschluss in der Vorlage des Bundesrates zu hoch. Als sie in der am Mittwoch zu Ende gegangenen Vernehmlassung festhält.

Sie will die Schwelle von zehn Nutztierrissen innert eines Monats halbieren. Verletzte Nutztiere sollen zudem als Risse zählen. Bei Rindern, Pferden, Eseln und anderen grösseren Nutztieren fordert die SVP den Abschuss bereits nach einem Riss statt nach dreien.

Auch die neuen Anforderungen an den Herdenschutz bekämpft die SVP. Nähern sich Wölfe Menschen und Siedlungen, sollen sie jederzeit abgeschossen werden können und nicht erst, wenn sie das regelmässig tun.

SVP fordert Lockerungen des Wolfschutzes

Der schweizerische Bauernverband stösst ins gleiche Horn. Höhere Anforderungen an den Herdenschutz sind für ihn nicht akzeptabel. Laufhöfe und Ställe hätten von vornherein als ausreichend geschützt zu gelten.

Die schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) begrüsst, dass die Gefährdung des Menschen in die Verordnung aufgenommen wurde. Dass der Bund das letzte Wort bei einem Abschuss hat, lehnt sie aber ab. Auch sollen die Wolfsbestände landesweit erhalten werden und nicht regional.

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Der Bundesrat hat eine Anpassung der Jagdverordnung beschlossen: Wölfe können auch präventiv abgeschossen werden. (Symbolbild) - Keystone

Der Jägerinnen- und Jägerverband Jagdschweiz begrüsst die schnelle Lösung mit der Verordnung.

Für die FDP ist wichtig, dass die Koexistenz von Menschen und Grossraubtieren erst einmal geregelt ist. Die vorläufige Stärkung des Herdenschutzes findet die Partei zweckmässig.

Beim Herdenschutz knausere der Bundesrat aber. Tiefere Schwellen für Rinder und Pferde seien angebracht, nicht jedoch für Lamas und Alpakas. Der Naturschutz vermisst in der Vorlage die Bedeutung des Wolfes. Er fördert für den Berg- und Schutzwald, wo das Raubtier durch Risse von Schalenwild die natürliche Waldverjüngung.

Der Schweizer Tierschutz (STS) bezeichnet die Verordnung als «ungenügende Kosmetik». Die Änderungen seien zwar akzeptabel, konkrete Massnahmen gerade beim Herdenschutz würden aber fehlen. Der Herdenschutz müsse kostendeckend entgolten werden. Immerhin seien keine präventiven Abschüsse vorgesehen wie im Jagdgesetz.

SP und die Grünen fordern Stärkung des Herdenschutzes

SP, Grüne, Grünliberale und die Naturschutzorganisationen setzen auf mehr Herdenschutz. In einer gemeinsamen Stellungnahme halten verschiedene Naturschutzorganisationen, die Vorlage erfülle den Volkswillen.

Die SP bedauert, dass die Revision nur den Wolf betrifft. Die Bevölkerung habe mit der Ablehnung des Jagdgesetzes am 27. September aber bestätigt, dass sie einen besseren Schutz gefährdeter Tiere wünscht. Der Herdenschutz müsse massiv ausgebaut werden.

Die Grünen unterstützen die Vorlage in weiten Teilen. Die Anforderungen an den Herdenschutz reichen ihnen aber nicht. Insbesondere müsste die Behirtung der Herden mittels höherer Direktzahlungen gefördert werden.

Die Grünliberalen fordern eine Jagdverordnung, die den Schutz bedrohter Tierarten verstärkt. Die aktuelle Vorlage ziele lediglich auf den Wolf. Positiv sei dabei die Stärkung des Herdenschutzes.

Die Änderungen in der Jagdverordnung sollen am 15. Juli 2021 in Kraft treten. Die Kantone sollen bereits ab zehn statt ab 15 gerissenen Nutztieren Wolfsbestände regulieren und Einzelwölfe abschiessen dürfen. Der Bund muss das bewilligen.

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