Nach Obwalden reagiert auch Nidwalden auf die hohen Fallzahlen in der Schweiz. Ab Montag wird daher die 3G-Regel für Spitäler und Heime eingeführt.
Spital in Stans
Spital in Stans NW. (Archivaufnahme) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nidwalden führt eine umfassende Zertifikatspflicht für Spitäler und Heime ein.
  • Die Massnahme gilt ab Montag für alle, ob Arbeitnehmer, Gäste oder Bewohner.
  • Damit sollen vulnerable Bewohnergruppen von schweren Corona-Verläufen geschützt werden.

Der Kanton Nidwalden will alte und gesundheitlich angeschlagene Personen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Ab Montag gilt in Spitälern und Heimen eine umfassende Zertifikatspflicht.

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Corona-Kranke landen teilweise im Spital. - Keystone

Wie das Gesundheitsamt am Freitag mitteilte, gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für Alters- und Pflegeheime. Weiter gilt die Massnahme auch für Spitäler, für das Geburtshaus, für die Spitex sowie für weitere soziale Einrichtungen.

Die Regel gilt für das Personal, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher. Auch Externe, die eine solche Einrichtung aufsuchen, etwa Handwerker, müssen ein Zertifikat vorlegen.

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Auch Handwerker brauchen für den Zutritt ein gültiges Zertifikat. - Keystone

Ziel der Zertifikatspflicht sei es, ältere und vulnerable Bevölkerungsgruppen besser vor einem schweren Verlauf einer Covid-Erkrankung zu schützen. So hiess es in der Mitteilung. Damit solle auch eine Überlastung des Gesundheitswesens abgewendet werden.

Auch andere Schutzmassnahmen gelten weiterhin

Das Gesundheitsamt betont, dass trotz der Zertifikatspflicht die anderen Schutzmassnahmen weiterhin gelten würden. Maskentragen, Abstandhalten, Lüften und Händewaschen seien weiterhin wichtig.

Nach Angaben des Gesundheitsamts haben in Nidwalden bislang 2300 Personen eine dritte Corona-Impfung erhalten. Knapp 69 Prozent der Bevölkerung, die sich theoretisch impfen lassen kann, ist gegen das Virus geimpft.

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