Neuer Gesamtarbeitsvertrag in der grafischen Industrie vereinbart

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Bern,

Im neuen GAV wurden inhaltliche Präzisierung zum Vaterschaftsurlaub und zur 42-Stundenwoche sowie redaktionelle Anpassungen vollzogen.

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Die Europäische Kommission erstellt die Texte der mit der Schweiz verhandelten Abkommen in allen 24 Amtssprachen der EU. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Syndicom, Syna und Viscom haben den GAV für die grafische Industrie angepasst.
  • Unter anderem wurde die inhaltliche Präzisierung zum Vaterschaftsurlaub vollzogen.
  • Die Mindestlöhne sowie die Ferien seien unverändert geblieben.

Die Gewerkschaften Syndicom und Syna und der Arbeitsgeberverband Viscom haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die grafische Industrie geeinigt. Dem GAV unterstehen rund 350 Betriebe. Er gilt für 2023 und 2024.

Im neuen GAV wurden laut gemeinsamer Medienmitteilung der Sozialpartner vom Montag inhaltliche Präzisierung zum Vaterschaftsurlaub und zur 42-Stundenwoche sowie redaktionelle Anpassungen vollzogen. Die materiellen Inhalte wie Mindestlöhne und die fünf bis sechs Wochen Ferien pro Jahr seien unverändert geblieben.

Analog zur Bundesregelung gibt es in der grafischen Industrie zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Die Lohnfortzahlung wird zu 100 Prozent gewährt und auf Wunsch der Mitarbeitenden können zusätzlich zwei unbezahlte Wochen bezogen werden. Die Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Sie kann mit einer betrieblichen Vereinbarung auf 42 Stunden erhöht werden.

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