Neuenburg führt Maskenpflicht in öffentlichen Räumen ein

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    Neuchâtel,

    Ab Montag gilt im Kanton Neuenburg eine Maskenpflicht in öffentlichen Räumen und Versammlungen von mehr als 30 Personen im öffentlichen Raum werden verboten.

    Coronavirus
    An den meisten Universitäten fällt nun die Maskenpflicht wegen des Coronavirus. - sda - KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Kanton Neuenburg sind am Montag Masken in öffentlichen Räumen Pflicht.
    • Das Contact Tracing stosse an seine Grenzen und die Spitäler stünden unter Druck.

    Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft nun auch der Kanton Neuenburg seine Massnahmen. So sind Masken ab Montag in allen geschlossenen öffentlichen Räumen Pflicht und Versammlungen von mehr als 30 Personen im öffentlichen Raum werden verboten.

    Das Contact Tracing des Kantons stosse an seine Grenzen und die Spitäler stünden unter Druck, teilte der Neuenburger Regierungsrat am Samstag mit.

    Deshalb gelte bis am 30. November eine Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden, Bibliotheken, Museen, Kinos, Theatern, Gebetsstätten, Bahnhöfen, Postämtern, Geschäften, aber auch in Bars, Nachtclubs und Restaurants oder auf Märkten.

    Elektronische Registrierungspflicht

    In den Restaurants dürfen die Gäste nur im Sitzen konsumieren, die Bereitstellung von Desinfektionsmittel müssen am Eingang bereit stehen und auch das Personal muss Schutzmasken tragen. Ausserdem besteht ab dem 23. Oktober eine elektronische Registrierungspflicht in allen öffentlichen Räumen.

    Coronavirus öV
    Coronavirus: Der öffentliche Verkehr ist einer der wenigen Orte, wo noch immer eine Maske getragen werden muss. - Keystone

    Doch es gibt auch Ausnahmen: So müssen in den Empfangshallen von Banken, in Fitnessstudios und Sporthallen keine Masken getragen werden.

    Veranstaltungen nur mit 30 Personen

    Weiter hat der Regierungsrat beschlossen, Veranstaltungen in öffentlichen Räumen auf maximal 30 Personen zu beschränken. Jeder private Anlass mit mehr als 30 Personen muss mindestens fünf Tage im Voraus angemeldet werden. Sind mehr als 30 Personen anwesend, müssen Masken getragen werden, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.

    Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen, wie Konzerten oder Dorffesten, müssen die Abstände eingehalten oder eine Maske getragen werden. Dort wo Getränke oder Essen konsumiert wird, gelten die gleichen Regeln wie in Restaurants.

    lockerung
    Schon unter der Pandemie litten viele Beizen. (Archivbild) - keystone

    Eine Bewilligung für Veranstaltungen mit über 1000 Personen und einem Schutzkonzept haben der Eishockeyclub HC La Chaux-de-Fonds und der Fussballclub Xamax Neuenburg erhalten.

    Zum jetzigen Zeitpunkt werde der Kanton Neuenburg die Bars und Nachtclubs nicht schliessen, hiess es weiter. Auch eine Ausgangssperre ist vorerst nicht vorgesehen. Abgesagt wurden hingegen die Skilager der Kantons- und Berufsschulen.

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