Neue Regeln für Ordnungsbussen im Kanton Nidwalden
Die Nidwaldner Regierung hat die Verordnung zum Ordnungsbussengesetz überarbeitet und den Bussenkatalog klarer geregelt.

Die Nidwaldner Regierung hat die Verordnung zum Ordnungsbussengesetz angepasst. Diese umfasst den Bussenkatalog, der nun klarer geregelt sei, teilte der Kanton am Mittwoch in einem Communiqué mit.
Mit der neuen Verordnung werden die Abläufe digitalisiert, die Höhe der Busse verständlicher und klar geregelt, wer, ob Polizei, Fischereiaufsicht oder Umweltbehörde, für den Vollzug zuständig ist.
Neu sind die digitalen Prozesse im Bussenverfahren. Ordnungsbussen können online eingesehen und bezahlt werden, etwa über einen QR-Code. Wer die Busse nicht selbst verursacht hat, kann online auch die verantwortliche Person angeben.
Zahlungen via Einzahlungsschein seien aber weiterhin möglich, hiess es. Beim neuen Bussenkatalog beträgt die Maximalbusse 300 Franken.
Übersichtlichkeit durch neue Regelungen
Die Regierung listet einige Beispiele aus dem Katalog auf, welche unter das Ordnungsbussenrecht fallen. So kostet etwa eine Ruhestörung 100 Franken; das Nichtbeseitigen von Hundekot ebenso und das Verunreinigen öffentlicher Anlagen 200 Franken.
Die neue Ordnungsbussenverordnung ist ein zentraler Teil der Überarbeitung des kantonalen Bussenrechts und gilt laut Mitteilung ab dem 1. Juli.