Neue Mustervorschriften sehen nur noch saubere Heizungen vor
Kantone wollen fossile Heizungen in Neubauten verbieten – ab 2050 auch in bestehenden Gebäuden.

Neue Mustervorschriften der Konferenz der kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren (EnDK) sehen in Neubauten nur noch Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern vor. Auch bei Sanierungen von Heizungen in bestehenden Bauten sollen keine Heizungen mit fossilen Brennstoffen, etwa Heizöl, zum Tragen kommen.
Das sehen die Mustervorschriften 2025 vor, welche die EnDK am Freitag an einer Plenarversammlung in Schaffhausen verabschiedete.
Wie der stellvertretende EnDK-Generalsekretär Olivier Brenner am Freitag auf Anfrage zu einer Mitteilung sagte, beschlossen die kantonalen Energiedirektorinnen und -direktoren die grundsätzliche Abkehr von fossil betriebener Wärmeerzeugung schon im vergangenen Jahr. Nun wurde dieser Beschluss in die Gesamtrevision Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) aufgenommen.
Fossile Systeme kaum noch eingebaut
In ihrer Mitteilung schreibt die EnDK, die neue Anforderung stelle faktisch keine Verschärfung dar. Schon heute würden ohnehin kaum noch fossile Systeme eingebaut. Die MuKEn sehen vor, dass ab 2030 fossile Heizungen noch in «absoluten Ausnahmefällen» verbaut werden dürfen. Ab 2050 soll total Schluss sein mit fossilen Heizungen – auch in bestehenden Bauten.
Es handelt sich um die fünfte MuKEn-Revision. Diese existieren seit 1992. Die bisher gültigen stammen aus dem Jahr 2015.
Neue Bestimmungen für Neubauten und Dachsanierungen
Neu in die MuKEn 2025 nahm die EnDK Grenzwerte für die graue Energie bei der Erstellung von Neubauten auf. Ebenfalls neu aufgenommen wurde die Bestimmung, dass bei umfangreichen Dachsanierungen neu eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromerzeugung zu erstellen ist.
Die Mustervorschriften sind laut Brenner für die Kantone nicht bindend, sondern Empfehlungen. Sie sollen zu einer möglichst schweizweit einheitlichen Energie- und Umweltpolitik beitragen und die Bauplanung und die Bewilligungsverfahren für überkantonal tätige Bauherren und Fachleute erleichtern.