Nestlé will «einen endgültigen Schlussstrich unter diese Angelegenheit ziehen», wie ein Sprecher am Dienstagabend sagte.
Hat genug vom Prozessieren: Nestlé geht nicht in Berufung gegen ein Mobbing-Urteil. (Symbolbild)
Hat genug vom Prozessieren: Nestlé geht nicht in Berufung gegen ein Mobbing-Urteil. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mobbing-Fall Motarjemi zieht sich schon fast zwölf Jahre hin.
  • Yasmine Motarjemi wurde 2010 entlassen. 2011 ging sie gerichtlich gegen Nestlé vor.
  • Nun wird das Unternehmen den Schadenersatz zahlen.

Nestlé zieht das Urteil im seit fast zwölf Jahren andauernden Streit mit der ehemaligen Kaderfrau Yasmine Motarjemi nicht weiter. Damit will das Unternehmen «einen endgültigen Schlussstrich unter diese Angelegenheit ziehen», wie ein Sprecher am Dienstagabend sagte.

Der Lebensmittelmulti verzichte darauf, gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts des Kantons Waadt in Berufung zu gehen, wie der Sprecher sagte. Damit bestätigte er einen Bericht der Westschweizer Zeitung «Le Temps» vom Dienstag.

Motarjemi war im Jahr 2000 zu Nestlé gestossen und dort für die Lebensmittelsicherheit verantwortlich gewesen. 2010 wurde sie entlassen und ging ein Jahr später gerichtlich gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber vor. Sie warf dem Unternehmen unter anderem vor, sie nicht genügend gegen Mobbing geschützt zu haben.

Nicht genug für Schutz vor Mobbing getan

In erster Instanz wurde zwar die Existenz des Mobbings anerkannt, Nestlé als Arbeitgeber aber entlastet. Das Berufungsgericht verurteilte Nestlé dann allerdings 2020 wegen Verstosses gegen das Arbeitsgesetz. Das Unternehmen habe nicht genug getan, um die Angestellte vor Mobbing zu schützen, so das Urteil der Richter.

Dieses Urteil focht Nestlé beim Bundesgericht an, das jedoch nicht auf die Beschwerde eintrat. Stattdessen ging der Fall an das Berufungsgericht zurück, das unter anderem über die Höhe des von der Klägerin geforderten Schadenersatzes befinden sollte.

Dieses Urteil wurde laut «Le Temps» am 27. Dezember des vergangenen Jahres gefällt, die Berufungsfrist laufe noch bis Donnerstag. Gegenüber der Zeitung gab Motarjemi an, dass auch sie keine Berufung gegen das Urteil einlegen werde.

Höhe der Entschädigungssumme nicht bekannt

Die Höhe der Entschädigung, die Motarjemi von Nestlé erhalten soll, ist nicht bekannt. Sie hatte ursprünglich einen symbolischen Betrag von einem Franken Schadensersatz gefordert plus 2,1 Millionen Franken für ihre Ausgaben sowie Lohnausfälle.

Im Sommer vergangenen Jahres hatte Motarjemi Nestlé unethische Praktiken vorgeworfen. Es ging um bakteriell kontaminierte Tiefkühl-Pizza der Unternehmenstochter Buitoni in Frankreich. Nestlé habe die Boni ihrer Manager an den Rückruf von Produkten gekoppelt, erklärte Motarjemi dem französischen Fernsehsender BFMTV. «Das heisst, wenn man ein fehlerhaftes Produkt vom Markt zurückzieht, erhält man keinen Bonus», sagte sie.

Im Fall Buitoni ging es um Pizza, die mit E.Coli-Bakterien verseucht gewesen und so den Tod von zwei Kindern verursacht haben soll. Gemäss den Gesundheitsbehörden wurden 56 Menschen mit Bakterien infiziert, die die gleichen Symptome gehabt hätten. Ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten dieser Infektionen und dem Verzehr von Tiefkühl-Pizza der Marke sei bestätigt worden, hiess es. Die Buitoni-Fabrik im französischen Caudry wurde daraufhin für mehrere Monate geschlossen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BundesgerichtBakterienFrankenTodNestléMobbing