Nationalität von Straftätern soll nicht automatisch bekannt werden

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Bern,

Die Nationalität von Straftäterinnen und Straftätern sowie Tatverdächtigen soll auch künftig nicht in jedem Fall genannt werden.

Gefängnis
Das Innere eines Gefängnisses. (Symbolbild) - Keystone

Die Nationalität von Straftäterinnen und Straftätern sowie Tatverdächtigen soll auch künftig nicht in jedem Fall genannt werden. Die Berner Kantonsregierung kommt aufgrund eines externen Gutachtens zum Schluss, dass eine entsprechende Forderung des Parlaments gegen das Recht verstösst.

Das Kantonsparlament, der bernische Grosse Rat, überwies im September 2016 eine Motion, die verlangt, dass die Justiz bei Medienorientierungen über Straftaten in jedem Fall auch die Nationalität von Tatverdächtigen nennen muss.

Das eingeholte Gutachten kommt nun aber zum Schluss, dass der Grosse Rat gar nicht befugt ist, die Informationspraxis der Staatsanwaltschaft gesetzlich zu regeln. Ausserdem stehe die Forderung im Konflikt mit Bundes- und Kantonsrecht, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit.

Er beantragt deshalb dem Parlament, den Vorstoss als nicht erfüllbar abzuschreiben. Der Grosse Rat wird in der Frühjahrssession 2019 darüber befinden.

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