Nationaler Aktionsplan gegen Extremismus wird weitergeführt
Der Nationale Aktionsplan gegen Extremismus wird aufgrund der gesellschaftlichen und sicherheitspolitischen Entwicklungen weitergeführt.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationale Aktionsplan gegen Extremismus wird weitergeführt.
- Dabei soll vor allem die Radikalisierung von jungen Menschen in den Fokus gerückt werden.
Der Nationale Aktionsplan (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus wird weitergeführt. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Verhinderung der Radikalisierung von jungen Menschen und den kritischen Umgang mit dem Internet und sozialen Medien gerichtet werden.
Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom Freitag über die neuen Massnahmen des NAP für die Jahre 2023 bis 2027 informiert, wie es in einer Mitteilung des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS) vom Montag heisst. Der Aktionsplan entstand unter der Leitung des SVS und tritt ab Anfang nächsten Jahres in Kraft. Er soll innerhalb von fünf Jahren umgesetzt werden.
Vier Wirkungsfelder und elf Massnahmen
Begründet wird die Weiterführung des Nationalen Aktionsplanes durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden mit den sicherheitspolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. Der zweite Aktionsplan enthält vier Wirkungsfelder und elf Massnahmen. Neu wird der Aktionsplan verstärkt auf alle Formen des Gewaltextremismus ausgerichtet, wie es weiter heisst.
Das gemeinsame Aufsichtsgremium von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden hatte den neuen NAP am 1. November unter dem Vorsitz von Bundesrätin Karin Keller-Sutter verabschiedet. Er soll die Umsetzung der Massnahmen auf allen Staatsebenen sicherstellen.