Nach Bubenprügelei: Mutter geht auf Nachbar mit Messer los

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Bülach,

Weil Mutter Nachbar hätte töten können: Das Zürcher Obergericht hat eine 38-jährige Frau der versuchten Tötung schuldig gesprochen.

scheinriese
Das Gebäude des Zürcher Obergerichts. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zürich wurde eine 38-Jährige der versuchten Tötung schuldig gesprochen.
  • Sie war nach einer Bubenprügelei auf ihren Nachbarn losgegangen.

Die Beschuldigte, eine kleingewachsene, zierliche, kindlich wirkende Frau, hatte am 16. Juni 2017 in Oberglatt ZH einen Nachbarn mit einem Küchenmesser angegriffen und leicht verletzt. Dem Mann hat sie eine Genugtuung von 8000 Franken sowie Schadenersatz von 1800 Franken zu entrichten. Dazu kommen hohe Gerichts- und weitere Gebühren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin hatte eine 9-jährige Freiheitsstrafe und zehn Jahre Landesverweisung gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Zur Auseinandersetzung kam es an jenem späten Juninachmittag. Das nachdem der neunjährige Sohn der Beschuldigten in eine Prügelei unter Buben geraten war. Immer wieder hätten sie den Kleineren geschlagen, sagte die Beschuldigte vor Obergericht.

Nachbarn dagegen beschrieben den Knaben als notorischen Streithammel. Der Bub lebt seit heute bei seiner Grossmutter in Kuba.

Mit Messer losgegangen

Der Sohn sei weinend und mit blauen Flecken nach Hause gekommen. Sie habe die Angelegenheit mit den Eltern der beteiligten Knaben klären wollen, sagte die Beschuldigte. Sie steckte ein Rüstmesser ein und ging über die Strasse zu einer Nachbarin. Diese hatte den Sohn hart angepackt, ausgeschimpft und nach Hause geschickt.

Wütend schrie die Beschuldigte die Nachbarin an. Das Geschrei sei bis vor die Tür zu hören gewesen, sagte das spätere Opfer, ein weiterer Nachbar. Auch er war wütend. Sein Sohn hatte ihm erzählt, die Beschuldigte habe ihm eine Ohrfeige verpasst.

Wie Mutter Nachbar zurichtete

Er habe sie gefragt, ob das stimme. Sie habe bejaht und erklärt, sie würde das jederzeit wieder tun. So die Schilderung des Rechtsvertreters des Vaters.

Die Beschuldigte selbst stellte vor Gericht die Ohrfeige in Abrede. Sie habe nur mit dem Buben geschimpft und ihm mit dem Zeigefinger gegen die Stirne gepiekt.

Für das Gericht war erstellt: Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, dann stach die Frau unvermittelt mit dem Messer in den Bauch des Mannes. Dieser wehrte sich, packte sie am Hals und stiess sie zu Boden. Sie schnellte wieder auf und ging weiter auf ihn los. Er erlitt oberflächliche Verletzungen an Bauch, Oberkörper und Armen.

Kommentare

Weiterlesen

Strafgericht Basel
5 Interaktionen
Obdachlosen erstochen
Leichnam Mann Ungarn
6 Interaktionen
Mit Küchenmesser
Gefängnis
Regional

MEHR AUS UNTERLAND

Brian Keller Gefängniswärter angeklagt
23 Interaktionen
Zürich
Niederhasli
Niederhasli
Mikrowohnung Opfikon-Glattbrugg
310 Interaktionen
50m2
Niederhasli
Niederhasli