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    Zürcher Obergericht spricht Firmenchef frei

    Keystone-SDA Regional
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    Zürich,

    Das Zürcher Obergericht hat einen 38-jährigen Firmenchef am Freitag vom Vorwurf der sexuellen Belästigung und Nötigung freigesprochen.

    Ein Firmenchef soll eine Bewerberin beim Vorstellungsgespräch sexuell belästigt haben. Das Obergericht sieht dafür aber keine Beweise und spricht ihn frei. (Archivbild)
    Ein Firmenchef soll eine Bewerberin beim Vorstellungsgespräch sexuell belästigt haben. Das Obergericht sieht dafür aber keine Beweise und spricht ihn frei. (Archivbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

    Er war angeklagt, weil er eine Bewerberin beim Vorstellungsgespräch sexuell belästigt haben soll.

    Eine Begründung für den Freispruch gab das Obergericht nicht ab, weil es das Urteilsdispositiv am Freitagnachmittag schriftlich publizierte. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin kann ihn noch ans Bundesgericht ziehen.

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    Kommentare

    User #5647 (nicht angemeldet)

    Und wenn sie nackt in sein Büro käme, er hat sich zu kontrollieren und da nicht ranzugehen. Es ist nicht ihre Schuld, wenn er seine Triebe nicht beherrschen kann. Er und nur er allein ist für sich selbst verantwortlich. Liebes Hericht, bitte den Landesverweiss nicht vergessen. Danke.

    User #4101 (nicht angemeldet)

    Danke Mitte Links

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