Ein misshandelter Kater wurde von seiner Besitzerin in eine Kleintierpraxis gebracht. Doch die Frau ignorierte den Rat der Tierärzte und wurde selbst angeklagt.
Katze
Eine Katze blickt in einem Tierheim aus einem vergittertem Fenster. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Bülach ZH bricht ein Mann einem jungen Kater den Oberschenkel.
  • Die Besitzerin bringt das Tier nach dem Vorfall in eine Kleintierpraxis.
  • Jedoch wollte sie ihn nicht operieren lassen und wurde wegen Tierquälerei angeklagt.

Der junge Kater Milos wurde Opfer von Tierquälerei. Es begann, als er auf das Sofa seiner Besitzer urinierte. Dadurch zog er den Zorn des 27-jährigen Partners der Besitzerin auf sich. Der Mann warf ihn ins Badezimmer, woraufhin sich Milos den Oberschenkel brach.

Anfang 2023 verurteilte das Bezirksgericht Bülach den Mann wegen Tierquälerei. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 14'000 Franken und eine Busse von 1000 Franken. Doch wie der «Zürcher Unterländer» berichtet, war die Geschichte um den Kater damit noch nicht vorbei.

Besitzerin vor Gericht

Die Partnerin des Verurteilten musste ebenfalls vor Gericht erscheinen, da ihr Tierquälerei vorgeworfen wurde. Nach dem Vorfall hatte das Paar den verletzten Kater in eine Kleintierpraxis gebracht. Der Besitzerin wurde geraten, eine Operation durchführen zu lassen. Die Frau ignorierte diesen Rat jedoch und nach sechs Wochen beschlagnahmte das Veterinäramt die Katze.

Die Staatsanwältin forderte für die Frau eine bedingte Geldstrafe von 10'000 Franken sowie eine Busse von 1100 Franken. Dies wegen Unterlassung einer tiermedizinischen Behandlung.

Vorwürfe zurückgewiesen

Vor Gericht betonte die Beschuldigte jedoch: «Dort hat man mir gesagt, eine Operation sei bei so jungen Katzen nicht zwingend.» Sie habe Milos stattdessen in eine Kartonkiste gelegt und ihm täglich ein Schmerzmittel gegeben.

Die Anwältin der Frau forderte einen Freispruch und betonte, dass ihre Mandantin nicht verantwortungslos oder egoistisch sei. Sie habe alles getan, um das Leiden des Katers zu minimieren und sogar Geld gesammelt, um die Operation zu finanzieren.

Urteil gefällt

Trotzdem wurde die Frau schuldig gesprochen – allerdings nur wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, was lediglich eine Übertretung ist. Sie muss nun eine Busse von 1000 Franken sowie Verfahrensgebühren von rund 2800 Franken zahlen.

Die Richterin begründete ihr Urteil damit, dass es glaubhaft sei, dass die Frau die Katze versorgt habe. Allerdings hätte sie den Kater sofort operieren lassen sollen.

Wie der «Zürcher Unterländer» weiter berichtet, hatte die junge Frau vor dem Urteil nur eine Frage: «Wo ist Milos und wie geht es ihm?» Die Richterin konnte diese Frage nicht beantworten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Falls sie weiterhin mit ihrem Partner zusammenlebt, dürfen in ihrer Wohnung keine Tiere mehr gehalten werden.

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