Millionenloch bei Hofstiftung: Nun soll Stadt Wil blechen
Weil der Stiftung Hof zu Wil das Geld fehlt, warten Handwerker auf ihre Zahlungen. Stiftungsratspräsident Hans Mäder erklärt die geplante Finanzierungslösung.

Nach der feierlichen Eröffnung des Hof zu Wil folgte in den Sommerferien der Dämpfer: Der Stiftung Hof zu Wil fehlt das Geld, um die Rechnungen der Handwerkerbetriebe zu begleichen.
Sie hat die betroffenen Unternehmen deshalb in einem schriftlichen Gesuch um einen zeitlich begrenzten Zahlungsaufschub gebeten. Aus dem sogenannten Antrag auf Stundung geht hervor: Der Hofstiftung fehlen insgesamt 4,9 Millionen Franken.
Sie bittet um eine Verlängerung der Zahlungsfristen bis Ende Januar 2027. Das besagte Gesuch liegt der Redaktion vor.
800'000 Franken Forderungen
Auf Anfrage dieser Zeitung bestätigt Stiftungsratspräsident Hans Mäder den bisher ungedeckten Finanzbedarf bis Ende 2026: «Bis wir die Bauabrechnung abschliessen können, rechnen wir mit einem Finanzbedarf von 4,5 Millionen Franken.»
Davon seien 800'000 Franken aktuell offene Forderungen von Handwerkerunternehmen. Der restliche Betrag setzt sich aus erwarteten Rechnungen von bereits ausgeführten Arbeiten sowie Offerten von noch anstehenden Arbeiten zusammen.

Auf die Frage, wie die Differenz zum angegebenen Betrag im Stundungsantrag zustande kommt, antwortet Mäder: «Der Finanzbedarf beträgt 4,5 Millionen Franken. Es handelt sich dabei, bis alle Rechnungen eingetroffen sind, um eine Schätzung.»
Wurden Kosten unterschätzt?
Die aktuelle Situation zeichnete sich bereits vor der Fertigstellung der Sanierungsarbeiten ab: Aufgrund ausstehender Rechnungen legten einige Handwerker ihre Arbeit im Wiler Wahrzeichen sogar vorübergehend nieder.
Gemäss der Stiftung war seit der Finalisierung des Detailprojekts und damit bereits zu Beginn der Bauarbeiten bekannt, dass ein Teil der Finanzierung noch nicht gesichert ist. Die Finanzierungslücke ist laut dem Stiftungsratspräsidenten aber nicht auf eine Überschreitung des Projektbudgets zurückzuführen.
«Das Bauprojekt wurde trotz Teuerung und verschiedener Projektanpassungen innerhalb des vorgesehenen Budgets abgeschlossen. Der aktuelle Finanzbedarf ist nicht auf eine Kostenüberschreitung zurückzuführen, sondern auf die noch nicht vollständig gesicherte Finanzierung, die mit Abschluss des Detailprojekts und zu Beginn der Bauarbeiten bereits erkennbar war.»
Kredit bei Stadt beantragt
Die Hofstiftung sei davon ausgegangen, den Betrag im Verlauf des Projekts aus eigener Kraft sowie mit zusätzlichen Finanzierungspartnern, Spenden und Sponsoringbeiträgen decken zu können. Trotz intensiver Bemühungen sei dies bisher nicht im erforderlichen Umfang gelungen.
Der Stiftungsrat habe versucht auf verschiedenen Kanälen den Fehlbetrag über Darlehen von Banken oder Dritten zu schliessen.

«Die Zwischenfinanzierung einer in Wil ansässigen Firma hat die Situation etwas entspannt, jedoch nicht gelöst. Deshalb hat sich der Stiftungsrat entschieden, bei der Stadt Wil einen zusätzlichen Kredit von 4,2 Millionen Franken für den Umbau zu beantragen», erklärt Hans Mäder.
Parallel versuche man weiterhin mit höchster Priorität, zusätzliche Finanzquellen zu erschliessen.
Alle Gläubiger fair behandeln
Derzeit verfügt die Stiftung laut dessen Präsident über liquide Mittel von rund 1,2 Millionen Franken. Noch erwartet sie allerdings ausstehende Schlussrechnungen der Handwerker und Lieferanten.
Momentan könnten deshalb nur Forderungen unter 2000 Franken beglichen werden. Die Verantwortlichen betonen, dabei auf eine faire Gleichbehandlung sämtlicher Gläubigerinnen und Gläubiger zu achten.
Eine verbindliche zeitliche Zusage, wann alle offenen Rechnungen beglichen sein sollen, kann die Stiftung aktuell nicht tätigen. Sobald die notwendige Finanzierung gesichert sei, würden die offenen Forderungen vollständig beglichen.
Der politische Entscheid über den Nachtragskredit bei der Stadt Wil, werde spätestens Ende Januar 2027 erwartet.
Über 30 Unternehmen betroffen
«Der Stiftung ist bewusst, dass verzögerte Zahlungen insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen eine Belastung darstellen können. Sie bedauert diese Situation sehr», betont Hans Mäder.
Mit den betroffenen Unternehmen würden direkte Gespräche geführt, um deren jeweilige Situation zu verstehen und eine tragbare Lösung zu finden. Aktuell hat die Stiftung etwas mehr als 30 Handwerkerfirmen kontaktiert.

Stimmt ein Betrieb der beantragten Stundung nicht zu, bleibt die Forderung zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. Das Unternehmen kann seine Ansprüche auf dem ordentlichen Rechtsweg und nach den Bestimmungen des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes geltend machen.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Betrieb seine Forderungen zusätzlich mit einem Handwerkerpfandrecht sichern.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «Wiler Nachrichten» erschienen.








