Millionenklage: Wirbel um Seegrundstücke am Ägerisee!

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Region Zug,

Ein Anwesen, das 27 Millionen Franken wert war, wurde für 16 Millionen Franken verkauft. Der Fall wirft Fragen auf – und setzt den Kanton Zug unter Druck.

Blick über den Ägerisee.
Blick über den Ägerisee. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verkauf von Seegrundstücken am Ägerisee sorgt für Wirbel.
  • Der Kanton Zug sieht sich mit einer Staatshaftungsklage konfrontiert.
  • In einem Fall wurde ein Anwesen für 11 Millionen Franken unter seinem Wert verkauft.

Der Verkauf eines Traumhauses mit Seeanbindung an den Ägerisee sorgt für grossen Wirbel. Das Grundstück soll im September 2017 deutlich zu billig den Besitzer gewechselt haben.

Der Kanton Zug sieht sich deshalb mit einer Staatshaftungsklage konfrontiert. Und die Umstände der Beurkundung des Verkaufs durch die Gemeinde werfen Fragen auf.

Es geht in dem Fall um ein Anwesen am Seeufer von Oberägeri. 16 Millionen Franken zahlte der Käufer, ein laut «Zuger Zeitung» einheimischer, wohlhabender Unternehmer. Das Brisante: Der Marktwert soll bei geschätzten 27 Millionen Franken gelegen haben.

Die Schwester des Verkäufers klagt nun gegen den Staat. Dieser haftet dann, wenn er durch sein Handeln einem anderen einen widerrechtlichen Schaden zugefügt hat.

Die Schwester meint, dass ihr Bruder dieses und andere Grundstücke ohne entsprechende gesellschaftsrechtliche Beschlüsse verkauft hat. Da die Anwesen in Form von Aktiengesellschaften gehalten wurden, sei das aber nötig gewesen.

Staatshaftungsklage über 67 Millionen Franken gegen Kanton Zug

Laut Recherchen von «CH Media» läuft gegen den Kanton Zug eine Staatshaftungsklage über rund 67 Millionen Franken. Dabei geht es nicht nur um den Grundstücksverkauf, doch betrifft die Summe einen grossen Teil davon.

Dass sich der Kanton der Klage ausgesetzt sieht, liegt an einem Bericht des Zuger Grundbuch- und Notariatsinspektorats vor einigen Monaten. Darin wurde festgestellt, dass die Beurkundung des Grundstücksverkaufs durch die Gemeinde rechtmässig abgelaufen sein soll. Doch wirft eben diese Fragen auf.

Zuständig gewesen wäre die Notarin der Gemeinde Oberägeri. Diese gab die Beurkundung aber an die Gemeinde Unterägeri ab.

Dies an sich ist rechtlich möglich – wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Genau daran gibt es im vorliegenden Fall allerdings Zweifel.

Zuständige Notarin gibt Bearbeitung ab – aber wieso?

Bei einer Befragung habe die Notarin aus Oberägeri angegeben, die Bearbeitung wegen «Gerüchten» und «ausseramtlichem Halbwissen» abgegeben zu haben. Sie habe dann die notariellen Dokumente dennoch komplett vorbereitet, sodass sie nur noch unterzeichnet werden mussten. So schickte sie die Dokumente an die Kollegin in Unterägeri. Ein Warnschreiben der Schwester des Verkäufers, das ihr offenbar vorlag, legte sie jedoch nicht bei.

Die Notarin aus Oberägeri gab an, auf Anweisung des Grundbuch- und Notariatsinspektors des Kantons Zug die Bearbeitung abgegeben zu haben. Dieser bestreitet das jedoch.

Dass der Kanton Zug, der sich einer Haftungsklage ausgesetzt sieht, selbst Untersuchungen in dem Fall durchführt, sei problematisch, heisst es. Einen Interessenskonflikt wollte Jeanine Lütolf, Kommunikationsbeauftragte der Direktion des Innern, darin laut «Zuger Zeitung» aber nicht sehen.

Kommentare

User #1263 (nicht angemeldet)

Im Computerzeitalter ist es besser Amtliche Schreiben mit der Post per Einschreiben mit Rückschein zu senden.

User #1840 (nicht angemeldet)

Korruption gibt's auch in der Schweiz. Nur diskreter.

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