Das Bezirksgericht Brig VS befasste sich am Donnerstag mit dem Fall einer 72-jährigen Menschenrechtsaktivistin. Vor dem Gericht gab es eine Kundgebung.
Anni Lanz
Anni Lanz vor dem Bezirksgericht Brig mit anderen Menschenrechtsaktivisten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Anni Lanz ist eine 72-jährige Menschenrechtsaktivistin.
  • Sie half einem traumatisierten Afghanen und holte ihn unerlaubt in die Schweiz.
  • Das Bezirksgericht Brig VS verurteilte am Freitag zu einer Busse.

Am Donnerstag fand im Bezirksgericht Brig VS der Prozess gegen die 72-jährige Menschrechtsaktivistin Anni Lanz statt. Sie hatte im Februar einem afghanischen Asylbewerber über die Grenze geholfen und wurde dafür mit einer Geldstrafe von 1500 Franken und einer Busse von 300 Franken bestraft. Dagegen reichte Lanz Rekurs ein.

Solidarische Aktion

Am Freitag hat das Gericht das Urteil gefällt.

Vor der Verhandlung hatten sich Menschenrechtsaktivisten in Brig versammelt, um ihre Solidarität für Anni Lanz auszudrücken. «Anni Lanz hat aus reinem Mitgefühl gehandelt», sagt Cyrielle Huguenot von Amnesty Schweiz. «Sie hat nichts falsch gemacht, Solidarität ist kein Verbrechen!»

Für Nächstenliebe gebüsst

Der Afghane war schwer traumatisiert, schreibt Amnesty. Trotzdem habe ihn die Schweiz unter Anordnung der Dublin-Verordnung zurück nach Italien ausgewiesen, dort wurde er jedoch nicht aufgenommen. Anni Lanz fand den Asylbewerber am Bahnhof Domodossola, unterkühlt und mit Frostbeulen am Körper. Sie sah keine andere Lösung, als ihn in die Schweiz zurückzubringen.

Ähnlich erging es dem Pfarrer Norbert Valley, der aus Mitgefühl einem togolesischen Freund half. Norbert Valley und Anni Lanz wurden beide wegen eines Verstosses gegen Artikel 116 des Ausländergesetzes verurteilt. Mit diesem Artikel sollen kriminelle Aktivitäten von Schlepperinnen und Schleppern bekämpft werden.

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