Bei einem Badeunfall ertrinkt ein Mädchen im Zürcher Unterland beinahe. Jetzt müssen die unachtsamen Eltern eine Strafe bezahlen.
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Kinder vergnügen sich im Pool. Ein Schwimmreif sorgt dafür, dass sie über Wasser bleiben. (Symbolbild) - pexels
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juli 2022 ertrinkt ein Mädchen (2) fast – es überlebt dank Reanimation.
  • Die Elternteile müssen wegen unachtsamen Verhaltens je 1000 Franken Busse zahlen.
  • Die Staatsanwaltschaft erinnert an die Aufsichtspflicht bei Kleinkindern am Pool.

Es passierte im Juli 2022. An einem schönen Sommerabend feiert ein Ehepaar mit zahlreichen Freundinnen und Freunden im Garten. Es sind auch Kinder vor Ort, die draussen und im Haus spielen.

Um 19.20 Uhr der Schock: Die zweijährige Tochter der Gastgeber ist verschwunden. Sofort machen sich die Eltern auf die Suche.

Kurz darauf findet der Vater seine Tochter im Pool – doch die Kleine bewegt sich nicht. Er hebt das bewusstlose Kind aus dem Wasser und beginnt umgehend mit einer Laienreanimation. Dann wird das Kind mit der Rega ins Spital gebracht, wie «Züri Today» berichtet.

Helikopter REGA
Das zweijährige Mädchen wurde mit der Rega ins Spital transportiert. (Archivbild) - OHA

Trotz erlittenem Herz-Kreislaufstillstand und Aspirationspneumonie überlebte das Mädchen. Bereits eine Woche nach dem Unfall konnte es das Spital wieder verlassen. Dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ist zu entnehmen, dass die Zweieinhalbjährige keine bleibenden Schäden davon tragen soll.

Eltern hätten ihr Kind beaufsichtigen müssen

Nun, ein Jahr später, müssen die Eltern für ihr unachtsames Verhalten büssen. Wegen fahrlässiger Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht erhalten Mutter und Vater je eine Busse in der Höhe von 1000 Franken. Dazu kommen die Verfahrensgebühren von total 800 Franken und die Kosten für ein Gutachten von rund 1400 Franken.

Sollten Eltern bestraft werden, wenn sie nicht auf ihr Kind aufpassen?

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland begründet die Strafe im kürzlich rechtskräftig gewordenen Strafbefehl: «Es oblag dem Beschuldigten und seiner Frau gleichermassen, die zweieinhalbjährige Geschädigte zu beaufsichtigen.»

Es habe eine Situation bestanden, in der gerade Kinder im Nichtschwimmeralter in besonderem Masse beaufsichtigt werden müssten.

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