Das Verfahren gegen die beiden ehemaligen Luzerner SVP-Politiker wurde eingestellt. Es wurde kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt.
Staatsanwaltschaft
Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat Verfahren gegen zwei Vorstandsmitglieder des Dachverbands der medizinischen Masseure eingestellt. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verfahren gegen zwei Vorstandsmitglieder der medizinischen Masseure wurde eingestellt.
  • Laut der Staatsanwaltschaft gab es keine Hinweise, dass Beträge falsch gebucht wurden.
  • Das Geld sei für allgemeine Verbandsaufgaben verwendet worden.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat Verfahren gegen zwei Vorstandsmitglieder des Dachverbands der medizinischen Masseure eingestellt. Sie konnte kein strafrechtlich relevantes Verhalten feststellen. Den beiden ehemaligen Luzerner SVP-Politikern war vorgeworfen worden, sie hätten Verbandsgelder zweckentfremdet.

Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Beträge nicht korrekt gebucht worden wären. Zudem sei nicht gegen die allgemeinen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften verstossen worden. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Luzern am Montag mit.

Die Untersuchung halte klar fest, dass es nicht zu einem strafrechtlich relevanten Vermögensschaden gekommen sei, heisst es weiter. Daher stellte die Staatsanwaltschaft die Untersuchungen gegen beide Personen ein.

Weitere Anzeigen wurden von der Hand gewiesen

Weitere Anzeigen gegen Verantwortliche des Dachverbandes Organisation der Arbeitswelt medizinische Masseure wurden von der Hand gewiesen, heisst es weiter. Die Staatsanwaltschaft leitete dazu keine Untersuchungen ein, da die Vorwürfe schon in den beiden Hauptverfahren nicht bestätigt wurden. Die Entscheide sind rechtskräftig.

Die Qualitätssicherungskommission (QSK) hatte im Juli 2019 gegen die Vorstandsmitglieder Anzeige eingereicht. Die Vorwürfe richteten sich vor allem an zwei Luzerner Ex-SVP-Politiker. Präsidiert wird der Dachverband vom ehemaligen Nationalrat Felix Müri, Finanzchef ist der ehemalige Kantonsrat Urs Dickerhof. Dessen Institut bildet medizinische Masseure aus.

Die Anzeigesteller warfen ihnen unter anderem Urkundenfälschung und ungetreue Geschäftsbesorgung vor. Sie seien dafür verantwortlich, dass der QSK des Verbands ODA MM ein Betrag von bis zu 150'000 Franken fehle. In dieser Höhe habe eine Zweckentfremdung oder Quersubventionierung von Bundesbeiträgen stattgefunden.

Geld für allgemeine Verbandsaufgaben

Die Kläger machten geltend, dass das Geld nicht für die Berufsprüfungen, sondern für allgemeine Verbandsaufgaben verwendet worden sei. Deshalb fehle das Geld auf dem Konto der QSK und könne nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der QSK hätten so zeitweise keinen Lohn gehabt.

Ende August 2018 hatte bereits ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers den Vorstand des Masseure-Dachverbands entlastet. Damals ging es um den Vorwurf, Gelder illegal oder nicht statutengemäss eingesetzt zu haben.

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