Die Polizeiaktion gegen den österreichischen Rechtsextremen Martin Sellner vom Wochenende wird von einem Rechtsexperten verteidigt.
Martin Sellner
Martin Sellner wurde kürzlich von der Kantonspolizei Aargau abgeführt, nachdem er einen Vortrag in Tegerfelden AG hielt. - X@Martin_Sellner

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Veranstaltung der "Jungen Tat" mit Martin Sellner wurde von der Polizei aufgelöst.
  • Ein Schweizer Rechtsexperte sagt, dass die Polizeiaktion in Tegerfelden AG zulässig war.
  • In dem Fall ginge es nicht um die Meinungsfreiheit, sondern um die Versammlungsfreiheit.
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Die Kantonspolizei Aargau löste am Wochenende eine Versammlung der «Jungen Tat» in Tegerfelden AG auf. Der Rechtsextreme Martin Sellner, der gerade einen Vortrag hielt, wurde von der Polizei abgeführt. Danach wurde er für rund drei Stunden in Gewahrsam genommen und schliesslich vom Kanton Aargau weggewiesen.

Die Kapo hatte am Sonntag erklärt, dass Martin Sellner «zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit» vom Kantonsgebiet weggewiesen wurde. Der Hintergrund: Mehrere hundert Personen, vornehmlich Linksextreme, wollten nach Tegerfelden reisen. Dies konnte durch die Polizei verhindert werden.

Hat die Polizei im Fall Martin Sellner richtig reagiert?

Doch war die Polizeiaktion rechtens? Wie Patrice Martin Zumsteg gegenüber «SRF» erklärt, geht es im vorliegenden Fall um die Versammlungsfreiheit. Die Polizei greife mit der Auflösung einer Versammlung, die im Privaten stattfindet, «in das Grundrecht» ein. «Das ist zulässig, solange es eine gesetzliche Grundlage gibt», sagt der Rechtsanwalt.

Für Zumsteg ist dies bei der Aktion gegen Martin Sellner gegeben: «Wenn in einem Dorf hundert Rechtsextremisten und hundert Gegendemonstranten, wovon einige wahrscheinlich noch polizeibekannte, gewalttätige Personen sind, aufeinanderzutreffen drohen, ist es zulässig, dagegen polizeilich vorzugehen – solange dies verhältnismässig geschieht.»

«Meinungsfreiheit schützt absolute Minderheitsmeinungen»

Die «Junge Tat» kritisierte das Vorgehen der Polizei unter anderem auf Telegram. Sie beriefen sich auf das Recht zur freien Meinungsäusserung. Diese sei mit der Polizeiaktion verletzt worden, behauptet die Gruppierung.

Wie Rechtsanwalt Zumsteg weiter erklärt, ist diese Behauptung nicht falsch. «Grundsätzlich ist es richtig, die Meinungsfreiheit schützt absolute Minderheitsmeinungen. Und sie schützt auch provozierende, schockierende Aussagen.»

Martin Sellner
Der Rechtsextremist Martin Sellner führte auf einer Veranstaltung der «Jungen Tat» einen Vortrag zu «Remigration».
Martin Sellner Tegerfelden AG
Hier wird Martin Sellner von der Polizei von der Bühne geholt.
Martin Sellner Tegerfelden AG
Der Vortrag wurde von der Kantonspolizei Aargau unterbrochen und Sellner angehalten und des Kantons verwiesen.

Der Dozent für Grundrechte, Sicherheitsrecht und Recht des öffentlichen Raums an der ZHAW, führt aus: «Wenn Sie sagen, ‹alle Ausländerinnen und als Ausländer müssen das Land wieder verlassen›, ist das grundsätzlich eine Äusserung, die von der Meinungsäusserungsfreiheit geschützt wird.»

Der Experte betont, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber dort eine Ausnahme mache, «wo es um die Verharmlosung der Naziverbrechen geht».

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