Ein Mann schoss in Ebikon LU auf Teenager und wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er ging gegen das Strafmass vor – jedoch ohne Erfolg.
Ebikon LU
Hier, auf dem Pausenplatz des Schulhauses Wydenhof in Ebikon LU, wurde eine Person angeschossen. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann schoss in Ebikon LU auf Teenager, weil sie Lärm gemacht hatten.
  • Er verletzte eine Person schwer und wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt.
  • Das Kantonsgericht und das Bundesgericht bestätigten das Strafmass.

Weil er auf eine Gruppe Teenager schoss, wurde ein Mann aus Ebikon LU zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er wehrte sich dagegen und verlor nun vor dem Bundesgericht.

Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2017: Der heute 40-Jährige hörte Lärm vom rund 45 Meter entfernten Pausenplatz des Schulhauses Wydenhof. Zwei Personen urinierten dann an eine Wand. Der Schweizer holte daraufhin sein Sturmgewehr und legte das Magazin ein. Er zielte, schoss und verletze einen jungen Kosovaren schwer.

Ebikon
Der Mann aus Ebikon LU hat vor Bundesgericht verloren. - keystone

Der Schütze schrieb seiner Freundin daraufhin, dass er Mist gebaut habe, und eilte zum Opfer. Er legte ihm einen Druckverband an und gab den Umstehenden Anweisungen, die Ambulanz einzuweisen. Anschliessend ging er nach Hause und trank einen Schnaps.

Bei einer Berufung vor dem Kantonsgericht gab der Mann an, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Er habe gedacht, das Magazin sei leer, und nur das Klicken hören wollen, um sich mental zu beruhigen. Das Kantonsgericht wies dies aber ab.

Vor Bundesgericht plädierte der Schütze auf schuldunfähig. Das Gericht aber sah ihn als schuldfähig an, obwohl er vor der Tat rund 2,5 Liter Bier getrunken hatte. Der Mann habe eine erhebliche Alkoholgewöhnung. Andernfalls hätte er nach der Schussabgabe nicht so klar handeln können.

Stören Sie sich über Lärm von Jugendlichen?

Das Bundesgericht hält fest, dass der Mann aus nichtigem Anlass auf die Gruppe geschossen habe. Dass die Vorinstanz von einem leichten bis mittelschweren Verschulden ausgegangen sei, sei deshalb grosszügig.

Der Täter muss also weiterhin im Gefängnis bleiben. Rund eineinhalb seiner sechs Jahre hat er mittlerweile abgesessen.

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