Mann raubt Juweliergeschäft in Aarau gleich zweimal aus!

Marie Augustin
Marie Augustin

Aarau,

Ein 29-Jähriger raubt ein Juweliergeschäft in Aarau zweimal in einer Woche aus. Nun drohen ihm eine Haft und ein Landesverweis.

Mann Juwelier Raub Geschäfte
Der 29-Jährige bestahl mehrfach einen Juwelier und brach in weitere Geschäfte ein. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann raubte zweimal in einer Woche einen Juwelier in Aarau aus.
  • In weitere Geschäfte im Aargau brach er ein und verursachte mitunter Sachschäden.
  • Auch bedrohte er Polizisten und stahl mehrere Fahrräder.

Ein 29-jähriger Mann aus Nordmazedonien sieht sich mehreren Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten gegenüber.

Mehrfacher Raub und Diebstahl, wiederholter versuchter Diebstahl, räuberischer Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung sowie mehrfacher Hausfriedensbruch sind einige davon. Hinzu kommen Beschimpfung, Drohung und Gewalt gegen Behörden und Beamte und das Führen eines motorlosen Fahrzeuges in fahrunfähigem Zustand.

Der Mann ist verdächtig, für zwei Überfälle auf ein Aarauer Juweliergeschäft verantwortlich zu sein, berichtet die Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung. Im August 2024 wurde das Geschäft innert einer Woche zweimal ausgeraubt.

Der Täter floh mit Bargeld und Schmuck im Wert mehrerer tausend Franken, eine Grossfahndung blieb ohne Erfolg.

Zu der Festnahme des Verdächtigen führten letztlich Hinweise aus der Bevölkerung.

Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Haft

Derselbe Mann soll im April 2024 den Volg-Supermarkt in Wohlen AG überfallen haben.

Auch sei er im Mai sowie Juni 2024 gemeinsam mit einem Komplizen in Aargauer Aldi-Filialen in Villmergen und Niederlenz eingebrochen.

Hierbei stahl er nichts, verursachte jedoch Sachschäden.

Der 29-Jährige soll ausserdem eine Person bei seinem Wohnort beschimpft und einen Polizisten bedroht haben. Mehrere Fahrraddiebstähle sollen ebenfalls auf sein Konto gehen.

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Gemäss der Medienmitteilung findet ein abgekürztes Verfahren statt, wobei die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren fordert.

Die Staatsanwaltschaft fordert zudem einen zehnjährigen Landesverweis sowie eine unbedingte Geldstrafe 1200 Franken. Hinzukommen soll eine Busse von 300 Franken.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

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