Aarau

    Mann missbraucht jahrelang minderjährige Stieftochter

    Fabia Söllner
    Fabia Söllner

    Aarau,

    Ein türkischer Mann aus der Region Aarau wurde für den Missbrauch seiner minderjährigen Stieftochter verurteilt.

    Missbrauch
    Der sexuelle Missbrauch habe während der gesamten Kindheit der Töchter stattgefunden. (Symbolbild) - depositphotos

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Mann hat seine minderjährige Stieftochter während mehreren Jahren missbraucht.
    • Vor Gericht wurde er verurteilt.

    Ein heute rund 45-jähriger Türke aus der Region Aarau wurde für den sexuellen Missbrauch seiner Stieftochter verurteilt.

    Die Taten erstreckten sich über mehrere Jahre. Das Mädchen war erst elf bis dreizehn Jahre alt. Darüber berichtet die «Aargauer Zeitung».

    Der Mann schlich sich nachts ins Zimmer des Kindes und berührte es im Intimbereich. Er zeigte ihr pornografisches Material und schickte ekelhafte Nachrichten.

    Besonders schockierend war, dass er seiner Stieftochter Unterwäsche mit den Aufdrucken «Touch me» und «F*** me» schenkte.

    Täter war vorbestraft

    Der Täter war bereits vorbestraft. Er hatte eine bedingte Geldstrafe von 18'000 Franken wegen sexueller Handlungen mit Kindern erhalten.

    Den Missbrauch an seiner Stieftochter beging er während der Bewährungsphase.

    Haftstrafe und Landesverweis

    Das Bezirksgericht Aarau verurteilte den Mann zunächst zu einer dreijährigen Haftstrafe.

    Zusätzlich wurden eine Busse, ein Landesverweis und ein Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen verhängt. Auch wurde die damals bedingte Geldstrafe von 18'000 Franken fällig.

    Der Täter legte Berufung ein, woraufhin das Obergericht die Strafe erheblich reduzierte. Die Haftstrafe wurde auf zehn Monate bedingt gesenkt. Zudem verzichtete das Obergericht auf einen Landesverweis.

    Nun legte die Oberstaatsanwaltschaft Berufung ein und zog den Fall vor das Bundesgericht.

    Endgültiges Urteil

    Das Bundesgericht bestätigte die milde Haftstrafe, stellte aber fest, dass der frühere Strafbefehl mit der Geldstrafe nicht hätte widerrufen werden dürfen.

    Der Fall wanderte daraufhin wieder zurück an das Aargauer Obergericht. Dieses fällte nun kurz vor Weihnachten laut der «Aargauer Zeitung» das wohl endgültige Urteil.

    Es verhängte eine unbedingte Haftstrafe von acht Monaten. Die Strafreduzierung um zwei Monate erfolgte aufgrund der langen Verfahrensdauer von sechs Jahren.

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