Die Fasnachtsparty ist für Fasnächtler eine Haupteinnahmequelle. Die Horwer Guggemusig warnt jetzt aber vor Twint-Betrügern.
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Eine Fasnachtsgruppe – hier in Luzern. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • An der Fasnacht kann in vielen Bars via Twint bezahlt werden.
  • Die Zahlungsart ist praktisch – aber auch anfällig für eine Betrugsmasche.
  • So können Fasnächtlern «mehrere Tausend Franken verloren gehen».
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Bei Fasnachts-Fans steigt die Vorfreude: Bald gibt es wieder Guggemusig und Co! Aber auch Betrüger treiben an der Fasnacht ihr Unwesen, warnt die «Guggemusig Rasselbandi Horw». Festbetreiber werden deshalb zur Vorsicht aufgerufen.

«Solltet ihr Twint anbieten, möchten wir kurz auf eine neue Betrugsmasche aufmerksam machen», schreibt die Rasselbandi auf Facebook.

«Mehrere Tausend Franken können verloren gehen»

Ein Beispiel: Ein «richtig guter Gast» kommt immer wieder an den Stand und bestellt genau dasselbe für 40 Franken. Die Sache hat aber ein Haken: Der Gast bezahlt bei der ersten Bestellung via Twint – dann macht er einfach einen Screenshot von der Bezahl-Bestätigung!

Diesen zeigt er dann bei seinen weiteren Bestellungen vor. Somit bezahlt er nur für die erste Ladung Getränke, vor dem Zahlen der anderen drückt er sich.

Roger Gisler, Sponsoringverantwortlicher der Rasselbandi Horw, hält gegenüber «Pilatus Today» und «Tele 1» fest: «Wir waren geschockt, als wir merkten, wie einfach das geht.»

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An der Fasnacht kann an vielen Ständen via Twint bezahlt werden. (Symbolbild)
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Der Schaden für Festbetreiber könne in die Tausende gehen. (Archiv)
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Denn Betrüger zeigen beim Bezahlen Screenshots von alten Zahlungsbestätigungen vor. (Archiv)

Per Zufall sei man dieser Betrugsmasche auf die Schliche gekommen. Für die Horwer Guggemusig sei das Fasnachtsfest eine der Haupteinnahmequellen. «Mehrere Tausend Franken können verloren gehen», so Gisler. Nun will die Rasselbandi «verhindern, dass Vereine betrogen werden».

Gehen Sie an die Fasnacht?

Dazu gibt es einige Tipps für Veranstalter: Das Kontrollieren der Uhrzeit auf der Zahlung sei zentral. Ausserdem gilt es, Name und Logo des Zahlungsempfängers zu überprüfen. Überdies gibt es die Möglichkeit, Zahlungen im Händlerportal per Mail oder SMS zu bestätigen. Auch Push-Benachrichtigungen für Zahlungsbestätigungen können eingerichtet werden.

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