Linksabbiegung sorgt in Muttenz für rote Köpfe
Eine durchgezogene Linie, die ein Linksabbiegen verbietet, sorgt in Muttenz seit Jahren für Streit. Dieser hat nun schon zweimal das Kantonsgericht beschäftigt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Linksabbiegeverbot unweit der Sportanlage Märgelacker sorgt in Muttenz für Streit.
- Eine Holzbaufirma ist nur noch über Umwege erreichbar, seit das Verbot besteht.
- Das Kantonsgericht hat sich nun schon zum zweiten Mal mit dem Problem beschäftigen müssen.
Ein Linksabbiegeverbot sorgt in Muttenz seit Jahren für rote Köpfe. Zweimal hat es bereits das Kantonsgericht beschäftigt. Und ausgestanden ist die Sache noch nicht.
Im Mittelpunkt des Streits: die Kantonspolizei, eine Holzbaufirma und eine durchgezogene Linie.
Es geht um die Kreuzung Margelackerstrasse und Holderstüdeliweg direkt neben der Sportanlage Märgelacker. An dieser steht das Hauptgebäude der Holzbaufirma Härting. Um auf deren Gelände zu gelangen, müssen aus Richtung Norden kommende Besucher von der Margelackerstrasse auf den Holderstüdeliweg links abbiegen.
Doch seit die Kantonspolizei vor sechs Jahren die einst gestrichelte durch eine durchgezogene Linie ersetzte, ist dies nicht mehr möglich. Das hat Folgen. «Ich muss meine Kunden durch das Quartier jagen, wenn sie zu mir wollen», klagt Firmenchef Christoph Häring der «bz Basel».

Nach Gerichtsentscheid wird Abbiegeverbot gelockert
Als Härting die Linie 2018 sah, legte er Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel ein. Dieser lehnte ab. Härting zog vors Kantonsgericht. Seinerzeit war jegliches Linksabbiegen in den Holderstüdeliweg und auch aus selbigem heraus verboten.
Vor Gericht erlangte Härting immerhin einen Teilerfolg. Seit 2022 dürfen Fahrzeuge aus dem Weg heraus wieder nach links auf die Margelackerstrasse abbiegen. Doch umgekehrt ist es auch weiterhin nicht möglich.
Für die Holzbaufirma heisst das, dass Besucher nach wie vor einen langen Umweg durchs Wohngebiet fahren müssen.
40 Anwohner sammeln Unterschriften gegen durchgezogene Linie
Es folgten mehrere Kompromissvorschläge und Gespräche. Der Gemeinderat Muttenz stellte klar, dass er die Kantonslösung nicht gutheisst. 40 Anwohner sammelten Unterschriften, um die durchgezogene Linie wieder wegzubekommen. Aber eine Lösung des Problems lässt weiter auf sich warten.

Christoph Häring tat ein zweites Mal, was er bereits kannte: Beschwerde beim Regierungsrat, die abgelehnt wurde, und dann Anruf des Kantonsgerichts.
Dieses bemängelte, dass ein Verkehrsgutachten fehlte, auf das der Kanton seine Linien-Entscheidung gründet. Mehrere Lösungsmöglichkeiten müssten begutachtet und bewertet werden. Stattdessen habe, so schreibt es die «bz Basel», nur ein «Factsheet» vorgelegen.