2011 schrieb ein Pilot einen Abschiedsbrief und flog daraufhin absichtlich ins Elternhaus. Die Untersuchungen dazu sind nun abgeschlossen.
Haus Überreste Oberhallau
Überresten des Hauses in Oberhallau SH, in das ein Pilot ein Kleinflugzeug gelenkt hatte. (Archivbild) - sda
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2011 flog ein Pilot absichtlich in das Haus seiner Eltern und starb.
  • Die Untersuchungen zum Vorfall sind nun abgeschlossen.

Im Sommer 2011 ist ein Pilot absichtlich in sein Elternhaus in Oberhallau SH geflogen. Er kam dabei ums Leben, die Hausbewohnerin – seine Mutter – kam mit dem Schrecken davon. Mittlerweile sind alle Verfahren eingestellt und die Unfalluntersuchungen abgeschlossen.

Wie die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) in ihrem am Freitag publizierten Bericht festhält, startete der Pilot am Samstag, 16.

Juli 2011 um 11.11 Uhr mit dem zweimotorigen Flugzeug Diamond DA 42, eingetragen als HB-LUL, vom Flugplatz St. Gallen-Altenrhein SG.

Flugroute

Der Flug führte zunächst in westlicher Richtung bis nach Lausanne. Anschliessend flog er über die Gegend von Greyerz, das Haslital und den Sustenpass in die Ostschweiz. Schliesslich noch in Richtung Schaffhausen.

Um 15.55 Uhr prallte die Maschine in die Ostfassade des Einfamilienhauses am Rande von Oberhallau. Flugzeug und Haus gingen explosionsartig in Flammen auf. Rund 100 Feuerwehrleute standen im Einsatz.

Mutter blieb unverletzt

Der Pilot, der alleine an Bord gewesen war, wurde tödlich verletzt. Die einzige Bewohnerin des Hauses - die Mutter des Piloten - konnte unverletzt gerettet werden.

Wie es im Bericht weiter heisst, weisen sämtliche Abklärungen auf folgendes hin:

Der Pilot hat die Kollision seines Flugzeugs mit dem Einfamilienhaus bewusst herbeigeführt. So hatte der 48-Jährige beispielsweise einen Abschiedsbrief hinterlassen, wie die Polizei bereits kurz nach dem Absturz mitgeteilt hatte.

Abschluss der letzten Untersuchung

Nun schliesst auch die Sust die Untersuchung dieses Ereignisses ab. Dies, nachdem bereits alle mit den strafrechtlichen Abklärungen dieses Falles befassten Behörden ihre Verfahren eingestellt haben. Keine Erkenntnisse zur Verbesserung der Flugsicherheit aus weiteren Abklärungen zu waren zu erwarten.

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