Ein lesbisches Paar wurde im vergangenen Jahr aus einer Bar in Baden geworfen. Nun wurde die Kellnerin wegen Diskriminierung verurteilt.
Im Aargau hat ein lesbisches Paar gegen eine Bar wegen Diskriminierung geklagt. (Archivbild)
Im Aargau hat ein lesbisches Paar gegen eine Bar wegen Diskriminierung geklagt. (Archivbild) - sda - Keystone/MANUEL LOPEZ

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein lesbisches Paar wurde im Januar 2023 in Baden aus einer Bar geworfen.
  • Die Kellnerin behauptete, die beiden hätten sich anstössig verhalten.
  • Nun wurde die Mitarbeiterin wegen Diskriminierung verurteilt.
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Die Schweizer Lesbenorganisation LOS und der Schwulenverband Pink Cross haben einen Strafbefehl wegen Diskriminierung gegen eine Mitarbeiterin einer Bar in Baden AG begrüsst. Sie hatte ein lesbisches Paar im Januar 2023 aus dem Lokal gewiesen.

«Was in Baden vorgefallen ist, ist keine Frage der Meinungsfreiheit, sondern eine Diskriminierung eines lesbischen Paares, die strafbar ist», wurde LOS-Co-Geschäftsleiterin Alessandra Widmer in einer Mitteilung vom Sonntag zitiert.

In Zeiten von wachsendem Unmut gegen die LGBTIQA+-Gemeinschaft sei es wichtig, dass Medien, Politik und Staat Haltung zeigten und sich auf die Seite von Betroffenen und ihren Rechten stellten, sagte Widmer. Die Abkürzung steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle, Queere, Asexuelle und andere.

Kellnerin zu Busse und bedingter Geldstrafe verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte die Kellnerin Ende Februar zu einer Busse von 400 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Franken wegen Diskriminierung. Zudem muss sie die Prozess- und Anwaltskosten der betroffenen Frauen übernehmen.

Das lesbische Paar hatte in der Bar miteinander geredet, Händchen gehalten und sich geküsst. Die Kellnerin gab schliesslich dem Paar das bereits bezahlte Geld für ihre Getränke zurück und forderte es auf, das Lokal zu verlassen. Der Wirt sagte gemäss Medienberichten, das Paar habe sich anstössig verhalten.

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