Ein 32-jähriger Mann aus dem Laufental BL führte Sex-Chats mit Minderjährigen und hatte ungeschützten Sex mit einer Jugendlichen. Nun stand er vor Gericht.
Der Angeklagte wird sich vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz verantworten müssen.
Angeklagte hat sich vor dem Strafgerichtin Muttenz verteidigt. - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Laufentaler hatte ungeschützten Sex mit einem 14-jährigen Mädchen.
  • Ausserdem setzte er Jugendliche in Chats unter Druck, sich nackt zu zeigen.
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Ein 32-jähriger Mann aus dem Laufental befand sich aufgrund einer langen Liste von Vergehen vor dem Muttenzer Strafgericht: Im Zentrum standen die Anschuldigungen, er habe Sex-Chats mit Minderjährigen geführt.

Dabei habe er Nacktbilder von den zumeist 13- oder 14-jährigen Jugendlichen eingefordert und habe auch selbst Sexvideos geschickt, wie die «bz Basel» berichtet.

Noch pikanter war allerdings der Vorwurf, er habe ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer 14-Jährigen gehabt.

Mit Sturmgewehr und Beil

In diesen Chats übte er vermehrt Druck auf die Jugendlichen aus. So drohte der Anklagte unter anderem, er komme mit Sturmgewehr und Beil bei ihr vorbei.

Mehrmals wurde der Mann seiner Taten überführt und sass auch zweimal wenige Stunden oder Tage in Haft. Doch danach nahm er sein Verhalten immer wieder auf.

Nun wurde der Laufentaler vom Gericht in Muttenz wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen, verbotener Pornografie und Verstössen gegen das Waffengesetz verurteilt.

Psychotherapie vor Haft

Das Gericht entschied sich für das Verhängen einer bedingten Freiheitssstrafe von 19 Monaten und 15 Tagen und einer bedingten Geldstrafe von insgesamt 9000 Franken. Der Mann darf ausserdem in seinem Leben nicht mehr mit Minderjährigen zusammenarbeiten.

Die Probezeit beläuft sich laut «bz Basel» auf drei Jahre. Der Verurteilte muss sich während dieser Zeit in ambulanter psychotherapeutischer Betreuung befinden.

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