Lattenwerfer freigesprochen – weil Fahrer «nur» Schock erlitt

Nicolas Eggen
Nicolas Eggen

Aarau,

Das Obergericht Aargau hat den Lattenwerfer von Aarau AG freigesprochen. Laut Gericht habe der Mann nicht absichtlich Menschenleben gefährdet.

Kapo Aargau
Glück im Unglück, Der Fahrer blieb unverletzt. - Kapo Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Lattenwerfer von Aarau AG wurde in zweiter Instanz freigesprochen.
  • Dies, obwohl er mit einer Baustellenlatte die Frontscheibe eines Autos traf.
  • Das Obergericht sprach den Mann frei, weil der direkte Vorsatz fehlte.

Ein 27-jähriger Mann aus Afghanistan wurde letzte Woche vom Aargauer Obergericht freigesprochen. Er hatte im Sommer 2023 Baustellenmaterial von einer Überführung auf die Mühlemattstrasse in Aarau AG geworfen.

Eine Holzlatte durchbohrte die Frontscheibe eines BMWs, der Fahrer blieb unverletzt. Die Latte hat den Kopf des BMW-Fahrers nur um 50 Zentimeter verfehlt.

Der Lattenwerfer hat sich wegen Gefährdung des Lebens und Sachbeschädigung vor Gericht verantworten müssen, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

Obergericht: Direkter Vorsatz fehlt

Trotz Zeugenaussagen und Videoaufnahmen, die den Mann beim Werfen der Latten zeigten, sprach das Obergericht ihn frei.

Es fehle der direkte Vorsatz – laut Gericht hat der Mann nicht absichtlich Menschenleben gefährdet, wie die Zeitung weiter schreibt.

Die «AZ» fragt, warum nicht auch versuchte oder fahrlässige Körperverletzung in Betracht gezogen wurde?

Versuchte Körperverletzung setze einen Vorsatz voraus – die Absicht, jemanden absichtlich zu schädigen. Dies habe das Gericht als nicht gegeben gesehen.

Für fahrlässige Körperverletzung müsse hingegen eine Verletzung vorliegen. Der Autofahrer erlitt aber «nur» einen Schock durch den Vorfall mit der Baustellenlatte.

Bezirksgericht gab Landesverweis – Urteil aufgehoben

In der ersten Instanz habe die Verteidigung des Angeklagten dessen fehlende Aggressivität und Kaltblütigkeit betont.

Es habe kein direkter Vorsatz vorgelegen, da man um drei Uhr morgens davon ausgehen könne, dass die Strassen leer seien.

Findest du es richtig, dass das Urteil des Bezirksgericht aufgehoben wurde?

Das Bezirksgericht Aarau hatte den Mann laut der «Aargauer Zeitung» zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt.

Aber auch zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 80 Franken bei einer Probezeit von vier Jahren. Zudem erhielt er eine Busse von 2000 Franken und ein Landesverweis von fünf Jahren.

Dieses Urteil ist nun vom Obergericht aufgehoben worden. Die Staatsanwaltschaft kann das Urteil weiterziehen.

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