Konzessionsgesuch für Rheinkraftwerk Reckingen liegt öffentlich auf
Beim Bundesamt für Energie (BFE) liegt das Gesuch für die Konzessionserneuerung des binationalen Rheinkraftwerkes Reckingen öffentlich auf.

Das Wichtigste in Kürze
- Die bestehende Konzession für das Rheinkraftwerk Reckingen läuft im Oktober 2020 aus.
- Beim neuen Gesuch geht es um die Steigung der Wassermenge.
Die Kraftwerk Reckingen AG beantragt, die Konzession um weitere 60 Jahre zu erneuern. Gleichzeitig möchten die Betreiber künftig eine Wassermenge von 600 Kubikmeter pro Sekunde nutzen. Derzeit sind 580 Kubikmeter erlaubt.
Die Steigerung um 20 Kubikmeter pro Sekunde soll allerdings nur wirksam werden, falls sich die Kraftwerk Reckingen AG zum Umbau der Maschinengruppe 2 entscheidet. Zusammen mit dem Weiterbetrieb des Kraftwerks beantragt die Betreibergesellschaft die Plangenehmigung für mehrere Umweltmassnahmen.
Diese umfassen den Neubau einer Fischaufstiegsanlage am deutschen Ufer, Massnahmen zur Sanierung des Geschiebehaushaltes und elf weitere Umweltmassnahmen am deutschen und schweizerischen Ufer.
Das Gesuch liegt zwischen dem 7. Januar und 6. Februar 2019 beim BFE, beim Aargauer Baudepartement sowie in den Gemeinden Rekingen, Fisibach, Bad Zurzach, Rietheim, Weiach ZH und Glattfelden ZH öffentlich auf.
Schweiz und Deutschland je zu 50 Prozent beteiligt
Das Wasserkraftwerk steht je zur Hälfte in schweizerischen und in deutschem Besitz. Den deutschen 50-Prozent-Anteil hält die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW). Auf Schweizer Seite sind die Axpo mit 20 und die AEW Energie AG des Kantons Aargau mit 30 Prozent beteiligt. Die erzeugte Energiemenge geht je zur Hälfte nach Deutschland und in die Schweiz.
Das Kraftwerk Reckingen wurde zwischen 1938 und 1941 erbaut, obwohl die Konzessionen schon 1928 erteilt worden war. Zuerst betrieb die Lonza das Werk. Eine Sprengung durch die Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg konnte knapp verhindert werden.
Weil sich das Kraftwerksgebäude auf badischer Seite beim Ortsteil Reckingen der Gemeinde Küssaberg befindet, wird für die Schreibweise ein "ck" verwendet. Die Gemeinde am gegenüberliegenden Schweizer Rheinufer nennt sich Rekingen.
Für den Weiterbetrieb dieses Grenzkraftwerkes am Hochrhein braucht es sowohl eine neue Schweizer Konzession als auch eine inhaltlich übereinstimmende deutsche wasserrechtliche Bewilligung. Dies ergibt sich aus staatsvertraglichen Regelungen aus den Jahren 1879 und 1929.








