Könnte es am Aargauer Rheinufer schon bald Badis geben?

    Marie Augustin
    Marie Augustin

    Aarau,

    Der Kanton Aargau hat einen Vorschlag zur Änderung des Rheinuferschutzdekrets eingereicht. Damit könnten unter anderem Liegewiesen und Badis ermöglicht werden.

    badis am rhein aargau
    Ein Paar sitzt am Rheinufer im Kanton Aargau. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Kanton Aargau schlägt eine Umgestaltung der Rhein-Zonen vor.
    • Damit könnten neue Gesellschafts- und Umweltschutzbereiche entstehen.
    • Betroffene Gemeinden und Bauern sind gegen die Änderungen.

    Das Rheinufer im Kanton Aargau steht unter besonderem Schutz. Anlagen wie Duschen für Schwimmfreudige sind zwischen Kaiserstuhl AG und Kaiseraugst AG de facto untersagt. Laut SRF halten viele Menschen dieses sogenannte Rheinuferschutzdekret jedoch nicht mehr für zeitgemäss.

    Ein Vorschlag des Kantons Aargau sieht nun eine Einteilung des Rheinufers in verschiedene Zonen vor: Für Rheinkraftwerke soll es Kraftwerkszonen geben, unter anderem die Auengebiete sollen als Naturschutzzonen gelten.

    An anderen Orten sollen neben Wanderwegen dann aber auch andere Dinge möglich werden. Dazu sagt Projektleiterin Ursula Philipps vom Aargauer Umweltdepartement gegenüber dem Sender: «An diesen Stellen sind Spiel- und Liegewiesen mit Duschen möglich, Promenaden oder sogar neue Badis

    Umweltschutz vs. Entwicklung

    Einige Gemeinden kritisieren dabei, dass der Zonenplan auch abseits des Ufers gelten soll. Felix Binder gibt als Präsident des Regionalplanungsverbands Zurzibiet Regio bezüglich der Erweiterung der Landschaftsschutzzone zu bedenken: «Der Vorschlag des Kantons schränkt die Entwicklung der Gemeinden entlang des Rheins ein.»

    rheinufer badis schutzdekret
    Das Rheinuferschutzdekret betrifft die etwa 65 Kilometer entlang des Rheins von Kaiseraugst AG (links) bis Kaiserstuhl AG. - openstreetmap.org

    Auch die Bauern lehnen den Vorschlag ab, weil eine ausgedehnte Landschaftsschutzzone die Entwicklung ihrer Betriebe einschränken würde. Neben den Gemeinden und Bauern wird die Ablösung des bislang geltenden Dekrets auch von mehreren Parteien abgelehnt.

    Die Stellungnahmen werden nun durch das Aargauer Umweltdepartement geprüft. Bis auf Weiteres bleiben Spiel- und Liegewiesen, Badis, Promenaden und Duschen damit erstmal verboten.

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    Kommentare

    User #1086 (nicht angemeldet)

    Fischen, Schwimmen, Rudern, wo zu braucht es eine Badi! Uferschutz Zone, Wandern am Rhein und nicht ein Rummelplatz. Wer stellt das Land für Parplätze zur Verfügung? Am Hallwilersee sind ja immer die Parplätze das Problem, nun jetzt am Rhein dass selbe nein!

    User #4433 (nicht angemeldet)

    Neue "Umwelt"schutzbereiche "erstellen", genau mein Humor...

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