Die Kistler Gruppe verordnet 1600 ihrer Mitarbeitern zwei Wochen Corona-Zwangsferien. Das sei nicht zulässig.
Kistler Gruppe
Der Standort in Winterthur ZH der Kistler Gruppe. - Screenshot/Google Maps
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kistler Gruppe ordnet zwei Wochen Corona-Zwangsferien für 1600 Mitarbeiter an.
  • Laut dem Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit geht das nicht.

Zwei Wochen Zwangsferien während der Corona-Zeit. Das ordnet die Kistler Gruppe für 1600 ihrer Mitarbeiter an. Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet müssen die Angestellten sechs Ferientage und mehrere Tage Überstunden abbauen. Und zwar ohne Vorwarnung.

Das gehe nicht, sagt jetzt das Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit. Zwar dürfe man Ferien verordnen – dies aber nur bei einer Ankündigungsfrist von drei Monaten. Auch das Seco stützt diese Aussage.

Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» erklärt die Kistler Gruppe aber jetzt, dass man diese Verordnung sorgfältig abgeklärt habe. Ausserordentliche Situationen würden in diesem Zusammenhang auch ausserordentliche Massnahmen erfordern, so die Firma.

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