«Kinder der Landstrasse» als kulturellen Genozid verurteilen

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Bern,

Fahrende fordern die Verurteilung der Aktion «Kinder der Landstrasse» als kulturellen Genozid.

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Kinder von Fahrenden auf einem Standplatz am Stadtrand von Zürich, aufgenommen im Jahr 1958. - keystone

Fahrende fordern in einem offenen Brief, die Schweiz solle die Aktion «Kinder der Landstrasse» als kulturellen Genozid verurteilen. Bei der Aktion nahm die Stiftung Pro Juventute Schweizer Jenischen und Sinti die Kinder weg. Zudem sterilisierte und internierte die Schweiz Angehörige dieser Minderheit.

Die bundesnahe Stiftung Pro Juventute entzog im 20. Jahrhundert fahrenden Menschen die Kinder und zerriss Familien. Schätzungsweise gibt es 2000 betroffene Kinder, deren genaue Zahl unklar ist. Die offizielle Schweiz verfolgte Jenische und Sinti zudem in vielfältiger Weise, etwa durch Internierung wegen «Vaganität».

Entschuldigung reicht nicht aus

Im offenen Brief an Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider fordern jenische Organisationen und Persönlichkeiten eine Verurteilung von «Kinder der Landstrasse» als kultureller Genozid an Jenischen und Sinti.

Trotz erfolgter Entschuldigung und Entschädigung müsse dieser Schritt erfolgen, wolle sich das Land zu seinen Taten bekennen. Zu den Opfern würden nicht nur direkt Betroffene gehören, sondern auch deren Nachkommen sowie Angehörige von Familien des gesamten Volkes der Jenischen und Sinti.

Unterzeichnet haben den offenen Brief die Radgenossenschaft der Landstrasse (Dachorganisation der schweizerischen Jenischen und Sinti), die transnationalen Organisation Schäft Qwant und die Westschweizer Organisation Jenisch-Manisch-Sinti.

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